Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Wie kommen die Abmahnanwälte an meine Daten
Das fragen sich leider viele (oftmals zu spät) - vor einigen Jahren war das "Tauschen" von Musik oder
Filmen - das Heruntersaugen urheberrechtlich geschützten Werken vor allem bei Jugendlichen sehr
beliebt. Eine Nachverfolgung war oft nicht möglich.
Früher konnte eine Abmahnkanzlei auch nur über eine Strafanzeige gegen Unbekannt und
anschließender Akteneinsicht an die Daten der Tauschbörsennutzer gelangen.
Hierbei wurden die Staatsanwaltschaften oftmals von tausenden Anzeigen regelrecht überrollt. Der
Gesetzgeber hat dann den § 101 UrhG eingeführt, der dem Verletzten einen direkten Anspruch auf
Auskunftserteilung an den Provider gewährt.
Wer heute noch Tauschbörsensoftware benutzt und urheberrechtlich geschütztes Material kostenfrei aus dem Netz saugt unterliegt einem sehr
hohen Risiko dabei "erwischt" zu werden. Die Ermittlungsmethoden sind mittlerweile sehr ausgereift, so dass auch nur kurzes "saugen" von
urheberrechtlich geschützten Werken (oft nur eine Minute) registriert wird. Einige Kanzleien haben sich seit Jahren auf die Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen wegen im Internet spezialisiert und mahnen diese kostenpflichtig ab.
Bei jedem Aufruf einer Seite, oder einer Datei im Netz, so auch bei Tauschbörsen, wird die IP-Adresse des Rechners des jeweiligen Nutzers
übertragen. Diese IP-Adressen wechseln in der Regel jedes Mal, wenn Sie sich ins Netz einwählen. Sie erhalten daher jedes Mal eine neue IP-
Adresse - in Verbindung mit dem exakten Datum und Uhrzeit ist jedoch Ihr Anschluss durch den Internetprovider eindeutig dem
Anschlussinhaber zuzuordnen.
Firmen, welche Tauschbörsen auf Rechtsverstöße überwachen, geben die IP-Adressen der Tauschbörsennutzer an die beauftragten
Anwaltskanzleien (im Folgenden Abmahnanwälte genannt) ab. Die Abmahnanwälte erwirken nun eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel den
Internetprovider zu verpflichten, die bei ihm (wie üblich und rechtlich zulässig) gespeicherten Daten zur IP-Adresse bis zur endgültigen
Entscheidung durch ein Gericht zu speichern und nicht nach wenigen Tage wieder zu löschen. Mit einem weiteren Beschluss wird der Provider
dann gerichtlich verpflichtet zu ermitteln welcher Anschlussinhaber zu dem ermittelten Datum und Uhrzeit die IP-Adresse hatte. Die
Abmahnkanzlei erfährt daher vom Internetprovider (durch gerichtlichen Beschluss genehmigt - siehe auch § 101 UrhG) die Adresse des
Anschlussinhabers (dies hat übrigens nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun - Provider dürfen IP-Adressen bis zu 7 Tage speichern und
können darüber hinaus auch gerichtlich, z.B. durch einstweilige Verfügung verpflichtet werden die Daten bis zur Gestattung einer Auskunft zu
speichern).
Der Anschlussinhaber muss aber nicht zwingend die Rechtsverletzung auch selbst begangen haben. Es können auch die Kinder, der Ehepartner,
Freunde, Bekannte, oder auch unbekannte Dritte (z.B. über das offene WLAN) die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Dies weiß die
Abmahnkanzlei selbstverständlich nicht, da sie vom Provider nur die Adresse des Anschlussinhabers erfährt. Daher dreht sich in aller Regel in
einem Gerichtsverfahren die Beweislast um und der abgemahnte Anschlussinhaber muss nachweisen, dass weder er selbst noch Dritte die
Rechtsverletzung begangen haben (sogenannte sekundäre Beweislast).
Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Einigung auf einen
Schadensersatz vermieden werden (siehe auch § 97a UrhG). Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz gehalten, daher ist rasches, aber
überlegtes Handeln gefordert. Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste Lösung. Keineswegs sollte jedoch die beigefügten
Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung von Ihnen unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden ist.
Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf,
ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts
unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt
aufgesucht werden.
Weiterführende Informationen zum Thema:
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Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt
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Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss
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Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung
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Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht