Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Herzlich Willkommen bei
Schwerpunkte
Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau
Unser Beratungsservice für Sie:
Kostenfreie Erstberatung bei
Abmahnungen
Urheberrecht
Datenschutz nach DSGVO
Überprüfung von Webseiten und
Online-Shops auf Abmahngefahr und
Wettbewerbsverletzungen
Hausdurchsuchung erfolgt?
Rechner beschlagnahmt
Was tun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten, sollen
eine sog. strafbewehrte
Unterlassungserklärung abgeben und
Schadenersatz zahlen - die Frist läuft in Kürze
ab. Derartige Fälle bearbeiten wir täglich in
unserer Kanzlei und können wir Ihnen mit
unserer langjährigen Erfahrung in diesen sehr
speziellen Rechtsgebiet eine kostenlose
Erstberatung bei Problemen mit
Abmahnungen wegen Filesharing -
Urheberrechts-, Marken- oder
Wettbewerbsverletzungen (gewerblicher
Rechtsschutz) anbieten.
Senden Sie uns eine e-Mail (oder Fax an
0941-567 12 008) und fügen Sie die
Abmahnung als Anhang bei. Dies erleichtert
uns eine Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in
Verbindung und teilen Ihnen unsere
Einschätzung und selbstverständlich auch die
zu erwartenden Kosten für eine Übernahme
des Falles mit.
Wir prüfen Ihre Webseiten und Online-Shops
auf rechtliche Fehler und mögliche
Abmahngefahr.
Sind Ihre Datenschutzerklärungen und
Einwilligungen auf dem neuesten Stand nach der
DSGVO?
Wir erstellen oder korrigieren ihre rechtlichen Texte
wie AGB, Datenschutz und Impressum und
überprüfen bei Online-Shops die notwendigen
Pflichtangaben im Fernabsatzhandel.
Wollen Sie eine eigene Marke anmelden oder
sehen Sie sich durch ein Marktverhalten eines
anderen Marktteilnehmers oder eine negative
Bewertung im Internet verletzt.
Wir sind Ihr Ansprechpartner im
Wettbewerbsrecht, Markenrecht,
Urheberrecht und Datenschutzrecht
Sie benötigen einen externen
Datenschutzbeauftragten - sprechen Sie uns
an. RA v. Hohenhau ist zertifizierter
Datenschutzspezialist DSGVO/GDPR.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des
Strafrechts deutschlandweit, speziell im IT-
Strafrecht - Cybercrime, oder wenn Sie Opfer von
Cybermobbing werden.
Gerade im IT-Strafrecht kommt es nicht nur auf
fundierte juristische Kenntnisse sondern auch auf
technische Verständnis an, das Sie bei uns
aufgrund der langjährigen Erfahrung mit
derartigen Fällen und den technischen Backround
voraussetzen können.
Siehe hierzu auch unsere Hinweise zu
Verhaltensweisen bei einer Hausdurchsuchung.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Kanzlei für IT-Recht
Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht,
Markenrecht, Strafrecht
Datenschutz
Unsere Kanzlei ist derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.
Am besten senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Rückrufnummer - wir
melden uns dann umgehend bei Ihnen.