Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt für Informationstechnologierecht geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere im IT-Vertragsrecht ergeben sich unterschiedlichste und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgabe des beratenden und spezialisierten IT-Anwalts ist die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im IT-Bereich wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting- Verträge, Server-Housing Verträge, Softwareerstellungs- und Wartungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzverträge wie Verschwiegenheitserklärungen sowie Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein weiteres wichtiges Beratungsfeld unserer Kanzlei ist das Urheberrecht . Hier vertreten wir deutschlandweit über 2000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen. Seit vielen Jahren sind wir auch für verschiedene Grafikdesigner, Autoren, Fotoagenturen und Firmen tätig, deren Werke im Internet unerlaubt kopiert und veröffentlicht werden und machen deren Rechte bei Urheberrechtsverletzungen geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge. Ein weiterer Bereich des IT-Rechts ist der IT-Datenschutz und die Datensicherheit . Seit vielen Jahren berät RA von Hohenhau Firmen , Unternehmen und Vereine in allen Belangen des Datenschutzes und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In den Bereich des IT-Strafrechts vertreten wir Sie bei allen Straftaten der Computerkriminalität vor allem im Sexualstrafrecht im Internet. Zum Internet-Recht gehört z.B. auch das Domainrecht . Dieses stützt sich auf das allgemeine Namensrecht des BGB umfasst aber auch Aspekte des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten Sie bei der Beratung der Wahl einer Domain oder bei Domainstreitigkeiten. Das Markenrecht ist jedoch nur bei der Wahl einer Domain zu beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer Webseite oder eines Onlineshops sowie bei Werbung können markenrechtliche Probleme auftauchen. Wir beraten Sie bei der Anmeldung einer Marke und melden für Sie Ihre Marken beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT-Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen Fachanwälte für Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
IT-Recht Regensburg
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt für Informationstechnologierecht geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere im IT-Vertragsrecht ergeben sich unterschiedlichste und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgabe des beratenden und spezialisierten IT-Anwalts ist die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im IT-Bereich wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting-Verträge, Server-Housing Verträge, Softwareerstellungs- und Wartungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzverträge wie Verschwiegenheitserklärungen sowie Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein weiteres wichtiges Beratungsfeld unserer Kanzlei ist das Urheberrecht . Hier vertreten wir deutschlandweit über 2000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen. Seit vielen Jahren sind wir auch für verschiedene Grafikdesigner, Autoren, Fotoagenturen und Firmen tätig, deren Werke im Internet unerlaubt kopiert und veröffentlicht werden und machen deren Rechte bei Urheberrechtsverletzungen geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge. Ein weiterer Bereich des IT-Rechts ist der IT-Datenschutz und die Datensicherheit . Seit vielen Jahren berät RA von Hohenhau Firmen , Unternehmen und Vereine in allen Belangen des Datenschutzes und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In den Bereich des IT-Strafrechts vertreten wir Sie bei allen Straftaten der Computerkriminalität vor allem im Sexualstrafrecht im Internet. Zum Internet-Recht gehört z.B. auch das Domainrecht . Dieses stützt sich auf das allgemeine Namensrecht des BGB umfasst aber auch Aspekte des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten Sie bei der Beratung der Wahl einer Domain oder bei Domainstreitigkeiten. Das Markenrecht ist jedoch nur bei der Wahl einer Domain zu beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer Webseite oder eines Onlineshops sowie bei Werbung können markenrechtliche Probleme auftauchen. Wir beraten Sie bei der Anmeldung einer Marke und melden für Sie Ihre Marken beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT- Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen Fachanwälte für Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt für Informationstechnologierecht geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere im IT-Vertragsrecht ergeben sich unterschiedlichste und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgabe des beratenden und spezialisierten IT-Anwalts ist die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im IT-Bereich wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting-Verträge, Server-Housing Verträge, Softwareerstellungs- und Wartungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzverträge wie Verschwiegenheitserklärungen sowie Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein weiteres wichtiges Beratungsfeld unserer Kanzlei ist das Urheberrecht . Hier vertreten wir deutschlandweit über 2000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen. Seit vielen Jahren sind wir auch für verschiedene Grafikdesigner, Autoren, Fotoagenturen und Firmen tätig, deren Werke im Internet unerlaubt kopiert und veröffentlicht werden und machen deren Rechte bei Urheberrechtsverletzungen geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge. Ein weiterer Bereich des IT-Rechts ist der IT-Datenschutz und die Datensicherheit . Seit vielen Jahren berät RA von Hohenhau Firmen , Unternehmen und Vereine in allen Belangen des Datenschutzes und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In den Bereich des IT-Strafrechts vertreten wir Sie bei allen Straftaten der Computerkriminalität vor allem im Sexualstrafrecht im Internet. Zum Internet-Recht gehört z.B. auch das Domainrecht . Dieses stützt sich auf das allgemeine Namensrecht des BGB umfasst aber auch Aspekte des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten Sie bei der Beratung der Wahl einer Domain oder bei Domainstreitigkeiten. Das Markenrecht ist jedoch nur bei der Wahl einer Domain zu beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer Webseite oder eines Onlineshops sowie bei Werbung können markenrechtliche Probleme auftauchen. Wir beraten Sie bei der Anmeldung einer Marke und melden für Sie Ihre Marken beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT- Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen Fachanwälte für Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
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