Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

Urheberrecht

Urheberrechte sind auch im Internet zu beachten - Verstöße gegen das Urhebergesetz und KunstUrhG können ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Oftmals sind die Fristen sehr kurz gesetzt und die geltend gemachten Schadenersatzansprüche sehr hoch. Hier ist rasches und überlegtes Handeln gefordert. Bei der Verwendung von fremden Materialien im Internet ist darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von fremden Werken auf der eigenen Homepage, Blogs oder sozialen Medien, wie Facebook. Durch das Downloaden und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Programme, Musik, oder Bilder kann man sich auch strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches Ziel des Urheberrechtes ist es, den Urheber am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen. Um nach deutschem Recht urheberrechtlichen Schutz zu erlangen bedarf es keiner besonderen Formalien. Dieser Schutz tritt vielmehr automatisch ein, wenn ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt. Wir vertreten im Bereich Urheberrecht deutschlandweit u.a. Webdesigner, Fotoagenturen, Graphikdesigner, Künstler und andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden. Nach wie vor werden auch jedes Jahr mehrere zehntausend Internetnutzer für den illegalen Down/Upload von Musikwerken oder Filmen aller Art oder Verbreitung von fremden Fotos, Grafiken oder Kartenmaterial auf Webseiten mit kostenpflichtigen Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgemahnt. Eine Überprüfung der Abmahnungen durch uns hat in den meisten Fällen, auch bei berechtigten Abmahnungen, zu einer Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche geführt. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und werden immer häufiger auch mit Klagen nachverfolgt. Wir raten daher dringend davon ab, MP3s oder Filme unberechtigt aus dem Internet zu kopieren, oder zu verbreiten und Fotos von fremden Webseiten oder Angeboten z.B. bei ebay, auf Facebook oder Webseiten ohne Einverständnis des Rechteinhabers zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten Sie eine Abmahnung erhalten ist es stets sinnvoll sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen Fachanwälte für IT-Recht in Deutschland und ist von der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (ehemals Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. ) als spezialisierter Anwalt empfohlen. Wir vertreten seit Jahren deutschlandweit in mehreren tausend Fällen Nutzer, welche eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen nicht nur, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern auch in den Fällen, in denen Ihre Werken (d.h. z.B. Ihre Bilder, Grafiken oder Texte) von Dritten unberechtigt und ohne Lizenz verwendet werden. Wir vertreten seit Jahren mehrere Grafikdesigner und Künstler sowie Bildagenturen aus ganz Deutschland und setzten die Rechte der Urheber und Lizenzgeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durch. Sollten Sie vermuten, dass Ihre Rechte nach dem Urhebergesetz verletzt worden sind, so können Sie sich gerne jederzeit unverbindlich an uns wenden. Eine telefonische Erstberatung oder Anfrage per e-Mail ist in diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr ausführliche weitere Informationen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnung finden Sie auch auf den Seiten des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

Urheberrecht

Urheberrechte sind auch im Internet zu beachten - Verstöße gegen das Urhebergesetz und KunstUrhG können ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Oftmals sind die Fristen sehr kurz gesetzt und die geltend gemachten Schadenersatzansprüche sehr hoch. Hier ist rasches und überlegtes Handeln gefordert. Bei der Verwendung von fremden Materialien im Internet ist darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von fremden Werken auf der eigenen Homepage, Blogs oder sozialen Medien, wie Facebook. Durch das Downloaden und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Programme, Musik, oder Bilder kann man sich auch strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches Ziel des Urheberrechtes ist es, den Urheber am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen. Um nach deutschem Recht urheberrechtlichen Schutz zu erlangen bedarf es keiner besonderen Formalien. Dieser Schutz tritt vielmehr automatisch ein, wenn ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt. Wir vertreten im Bereich Urheberrecht deutschlandweit u.a. Webdesigner, Fotoagenturen, Graphikdesigner, Künstler und andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden. Nach wie vor werden auch jedes Jahr mehrere zehntausend Internetnutzer für den illegalen Down/Upload von Musikwerken oder Filmen aller Art oder Verbreitung von fremden Fotos, Grafiken oder Kartenmaterial auf Webseiten mit kostenpflichtigen Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgemahnt. Eine Überprüfung der Abmahnungen durch uns hat in den meisten Fällen, auch bei berechtigten Abmahnungen, zu einer Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche geführt. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und werden immer häufiger auch mit Klagen nachverfolgt. Wir raten daher dringend davon ab, MP3s oder Filme unberechtigt aus dem Internet zu kopieren, oder zu verbreiten und Fotos von fremden Webseiten oder Angeboten z.B. bei ebay, auf Facebook oder Webseiten ohne Einverständnis des Rechteinhabers zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten Sie eine Abmahnung erhalten ist es stets sinnvoll sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen Fachanwälte für IT-Recht in Deutschland und ist von der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (ehemals Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. ) als spezialisierter Anwalt empfohlen. Wir vertreten seit Jahren deutschlandweit in mehreren tausend Fällen Nutzer, welche eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen nicht nur, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern auch in den Fällen, in denen Ihre Werken (d.h. z.B. Ihre Bilder, Grafiken oder Texte) von Dritten unberechtigt und ohne Lizenz verwendet werden. Wir vertreten seit Jahren mehrere Grafikdesigner und Künstler sowie Bildagenturen aus ganz Deutschland und setzten die Rechte der Urheber und Lizenzgeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durch. Sollten Sie vermuten, dass Ihre Rechte nach dem Urhebergesetz verletzt worden sind, so können Sie sich gerne jederzeit unverbindlich an uns wenden. Eine telefonische Erstberatung oder Anfrage per e- Mail ist in diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr ausführliche weitere Informationen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnung finden Sie auch auf den Seiten des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
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Urheberrecht

Urheberrechte sind auch im Internet zu beachten - Verstöße gegen das Urhebergesetz und KunstUrhG können ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Oftmals sind die Fristen sehr kurz gesetzt und die geltend gemachten Schadenersatzansprüche sehr hoch. Hier ist rasches und überlegtes Handeln gefordert. Bei der Verwendung von fremden Materialien im Internet ist darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von fremden Werken auf der eigenen Homepage, Blogs oder sozialen Medien, wie Facebook. Durch das Downloaden und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Programme, Musik, oder Bilder kann man sich auch strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches Ziel des Urheberrechtes ist es, den Urheber am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen. Um nach deutschem Recht urheberrechtlichen Schutz zu erlangen bedarf es keiner besonderen Formalien. Dieser Schutz tritt vielmehr automatisch ein, wenn ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt. Wir vertreten im Bereich Urheberrecht deutschlandweit u.a. Webdesigner, Fotoagenturen, Graphikdesigner, Künstler und andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden. Nach wie vor werden auch jedes Jahr mehrere zehntausend Internetnutzer für den illegalen Down/Upload von Musikwerken oder Filmen aller Art oder Verbreitung von fremden Fotos, Grafiken oder Kartenmaterial auf Webseiten mit kostenpflichtigen Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgemahnt. Eine Überprüfung der Abmahnungen durch uns hat in den meisten Fällen, auch bei berechtigten Abmahnungen, zu einer Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche geführt. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und werden immer häufiger auch mit Klagen nachverfolgt. Wir raten daher dringend davon ab, MP3s oder Filme unberechtigt aus dem Internet zu kopieren, oder zu verbreiten und Fotos von fremden Webseiten oder Angeboten z.B. bei ebay, auf Facebook oder Webseiten ohne Einverständnis des Rechteinhabers zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten Sie eine Abmahnung erhalten ist es stets sinnvoll sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen Fachanwälte für IT-Recht in Deutschland und ist von der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (ehemals Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. ) als spezialisierter Anwalt empfohlen. Wir vertreten seit Jahren deutschlandweit in mehreren tausend Fällen Nutzer, welche eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen nicht nur, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern auch in den Fällen, in denen Ihre Werken (d.h. z.B. Ihre Bilder, Grafiken oder Texte) von Dritten unberechtigt und ohne Lizenz verwendet werden. Wir vertreten seit Jahren mehrere Grafikdesigner und Künstler sowie Bildagenturen aus ganz Deutschland und setzten die Rechte der Urheber und Lizenzgeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durch. Sollten Sie vermuten, dass Ihre Rechte nach dem Urhebergesetz verletzt worden sind, so können Sie sich gerne jederzeit unverbindlich an uns wenden. Eine telefonische Erstberatung oder Anfrage per e-Mail ist in diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr ausführliche weitere Informationen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnung finden Sie auch auf den Seiten des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
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