Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden?Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig.Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen:WiekannichalsAnschlusssinhabersicherstellen,dassübermeinenInternetanschlusskeineUrheberrechtsverletzungenerfolgen?Wasist dringend zu beachten?1.BenutzenSiekeineFilesharingsoftware!!!-FilesharingurheberrechtlichgeschützterWerkeistnichterlaubt.Vielewissennicht,dassSiemit derartigerSoftwarenichtnurdieDateiaufIhrenPCladen,sonderngleichzeitigautomatischallenanderenNutzernzurVerfügungstellen,d.h. dasurheberrechtlichgeschützteWerkverbreiten.WennSielegalMusikaufIhrenRechnerladenwollen,sonutzenSieWebradio-Webradio aufzunehmenisterlaubtundSiekönnenauchsichersein,dassdieDateidasMusikwerkenthältundnichtirgendeinenanderenInhalthat. GleichesgitfürFilme-SiewissenbeiFilesharingDateienerstnachdemDownloadobdieDateiauchwirklichdengewünschtenFilmenthält.Uns liegenFällevor,beidenendieheruntergeladeneDateikeinelegalenInhalthattesondernz.B.Kinderpornographieenthielt-dieKonsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren!2.SprechenSieausführlichunddetailliertmitIhrerFamilieüberdasThemaUrheberschutzundklärenSiedieseausdrücklichaufdieteilweise sehrteurenFolgenvonillegalemFilesharingauf.ErklärenSieinsbesondereIhrenKinderndassesnichterlaubtistMusikstückeoderFilmeim InternetzurVerfügungzustellen.DieanfallendenKostenkönnenleichtdieKosteneinengeplantenJahresurlaubübersteigen-vomTaschengeld derKinderganzzuschweigen.KinderundJugendlichesolltenregelmäßigdaranerinnertwerdenunddasSurfverhaltensollteregelmäßig überprüft werden.3.RichtenSiewennmöglichfürIhrenFamilienmitgliedernverschiedeneInternetkontenmitbeschränktenNutzungsrechtenein.ZiehenSieeinen Techniker zu Rate, wenn Sie sich selbst nicht genügend mit der Materie auskennen.4.StellenSiesicher,dassIhreWLANAnschlusssichermiteinenindividuellenundlangemPasswort(min.12ZeichenundSonderzeichen) verschlüsseltist.ZiehenSieeinenTechnikerzuRate,wennSiesichselbstnichtgenügendmitderMaterieauskennen.Wirempfehlensoweitwie möglichaufWLANzuverzichtenundkabelgebundeninsInternetzugehen.VerzichtenSiebesseraufWLAN,wennSienichtgenauwissen,wie ihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann.5.WennmehrerePersonenAnschlussinhabersind(Ehepartner)lassenSiedenAnschlussaufeinFamilienmitgliedumschreiben.MeldenSieden InternetanschlussumgehendaufeinanderesFamilienmitgliedum,wennSieeineUnterlassungserklärungwegenUrheberrechtsverstößen abgegebenhaben.DerursprünglicheAnschlussinhaber,welcherdieUnterlassungserklärungabgegebenhat,solltenichtmehrals Anschlussinhaber geführt werden um Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden.6.GebenSieIhreZugangsdatendesAnschlussesnieanDritteweiter.SorgenSiedafür,dassniemandaußerdemAnschlussinhaberdie Zugangsdaten einsehen kann.7.LassenSiekeinefremdenGeräteanIhrenInternetanschluss.WirhabenimmerhäufigerFälle,indenenausländischeGästemiteigenen internetfähigenGerätendenInternetanschlussnutzen.ImAuslandistoftmalsFilesharingnichtverbotenundwirddahersehrhäufigbetrieben. SofernsichnundieFilesharingsoftwareaufdeminternetfähigenGerätIhresGastesbefindetunddieserüberIhrenInternetanschlusssurft,wird automatischimHintergrunddieFilesharingsoftwarewiederaktivundkanneineUrheberrechtsverletzungerfolgen.SiealsAnschlussinhaber habendanndasProblemnachzuweisen,dassnichtSieoderIhreFamilie,sondernein(ausländischer)GastdieRechtsverletzungbegangenhat. Andiesog.sekundärerDarlegungslastwerdenimmergrößereAnforderungengestellt.Esreichtdahernichtnurzubehaupten,einfremderGast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung.8.WennSiePCsfürDritteaufrüstenundhierzueinenInternetzugangverwenden,gebenSienieIhreInternetzugangsdatenein.Eventuellkann einaufdiesemPCzuvorabgebrochenerFilesharingvorgangautomatisch(unterIhrerIP-Kennung)wiedergestartetwerden,sobaldderPC Zugang zum Internet hat. Schließen Sie aus diesem Grund auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.SichernSieIhrenPCmittelseinesPasswortsgegendenZugriffdurchDritte.EsgibtFälle,indenenderNachbar,derwährendderAbwesenheit desAnschlussinhabersnurBlumengießensollte,denPCwährenddessenjedochzumFilesharinggenutzthat.WennihrPCmiteinen(sicheren) Passwort gesperrt ist, kann dies nicht passieren.9.WennSieselbstkeineAhnungvomInternetundderTechnikhaben,ziehenSieeinenTechnikerzurate-lassenSiesichvoneinemmitder Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten - die Kosten sind in aller Regel niedriger als die Kosten die auf Sie nach einem Rechtsverstoß zukommen können.SolltenesjedochbereitszuspätseinundSiebereitseineAbmahnungwegeneinesVerstoßesgegendasUrheberrechterhaltenhaben,so reagieren Sie nicht überstürzt.• Unterschreiben Sie nichts sofort!•Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun!•Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. •Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich.•Nicht reagieren kann sehr teuer werden!•Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung.Weiterführende Informationen zum Thema:•Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt•Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss•Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung•Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben•Welche Kanzleien mahnen derzeit ab•Was können wir für Sie tun•Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden?Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig.Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen:WiekannichalsAnschlusssinhabersicherstellen,dassübermeinen InternetanschlusskeineUrheberrechtsverletzungenerfolgen?Wasist dringend zu beachten?1.BenutzenSiekeineFilesharingsoftware!!!-Filesharing urheberrechtlichgeschützterWerkeistnichterlaubt.Vielewissennicht, dassSiemitderartigerSoftwarenichtnurdieDateiaufIhrenPCladen, sonderngleichzeitigautomatischallenanderenNutzernzurVerfügung stellen,d.h.dasurheberrechtlichgeschützteWerkverbreiten.WennSie legalMusikaufIhrenRechnerladenwollen,sonutzenSieWebradio- WebradioaufzunehmenisterlaubtundSiekönnenauchsichersein,dass dieDateidasMusikwerkenthältundnichtirgendeinenanderenInhalt hat.GleichesgitfürFilme-SiewissenbeiFilesharingDateienerstnach demDownloadobdieDateiauchwirklichdengewünschtenFilmenthält. UnsliegenFällevor,beidenendieheruntergeladeneDateikeinelegalen Inhalthattesondernz.B.Kinderpornographieenthielt-dieKonsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren!2.SprechenSieausführlichunddetailliertmitIhrerFamilieüberdas ThemaUrheberschutzundklärenSiedieseausdrücklichaufdieteilweise sehrteurenFolgenvonillegalemFilesharingauf.ErklärenSie insbesondereIhrenKinderndassesnichterlaubtistMusikstückeoder FilmeimInternetzurVerfügungzustellen.DieanfallendenKosten könnenleichtdieKosteneinengeplantenJahresurlaubübersteigen- vomTaschengeldderKinderganzzuschweigen.KinderundJugendliche solltenregelmäßigdaranerinnertwerdenunddasSurfverhaltensollte regelmäßig überprüft werden.3.RichtenSiewennmöglichfürIhrenFamilienmitgliedernverschiedene InternetkontenmitbeschränktenNutzungsrechtenein.ZiehenSieeinen TechnikerzuRate,wennSiesichselbstnichtgenügendmitderMaterie auskennen.4.StellenSiesicher,dassIhreWLANAnschlusssichermiteinen individuellenundlangemPasswort(min.12ZeichenundSonderzeichen) verschlüsseltist.ZiehenSieeinenTechnikerzuRate,wennSiesich selbstnichtgenügendmitderMaterieauskennen.Wirempfehlensoweit wiemöglichaufWLANzuverzichtenundkabelgebundeninsInternetzu gehen.VerzichtenSiebesseraufWLAN,wennSienichtgenauwissen, wie ihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann.5.WennmehrerePersonenAnschlussinhabersind(Ehepartner)lassen SiedenAnschlussaufeinFamilienmitgliedumschreiben.MeldenSieden InternetanschlussumgehendaufeinanderesFamilienmitgliedum,wenn SieeineUnterlassungserklärungwegenUrheberrechtsverstößen abgegebenhaben.DerursprünglicheAnschlussinhaber,welcherdie Unterlassungserklärungabgegebenhat,solltenichtmehrals AnschlussinhabergeführtwerdenumVertragsstrafenwegeneines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden.6.GebenSieIhreZugangsdatendesAnschlussesnieanDritteweiter. SorgenSiedafür,dassniemandaußerdemAnschlussinhaberdie Zugangsdaten einsehen kann.7.LassenSiekeinefremdenGeräteanIhrenInternetanschluss.Wir habenimmerhäufigerFälle,indenenausländischeGästemiteigenen internetfähigenGerätendenInternetanschlussnutzen.ImAuslandist oftmalsFilesharingnichtverbotenundwirddahersehrhäufigbetrieben. SofernsichnundieFilesharingsoftwareaufdeminternetfähigenGerät IhresGastesbefindetunddieserüberIhrenInternetanschlusssurft, wirdautomatischimHintergrunddieFilesharingsoftwarewiederaktiv undkanneineUrheberrechtsverletzungerfolgen.Sieals AnschlussinhaberhabendanndasProblemnachzuweisen,dassnichtSie oderIhreFamilie,sondernein(ausländischer)GastdieRechtsverletzung begangenhat.Andiesog.sekundärerDarlegungslastwerdenimmer größereAnforderungengestellt.Esreichtdahernichtnurzubehaupten, ein fremder Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung.8.WennSiePCsfürDritteaufrüstenundhierzueinenInternetzugang verwenden,gebenSienieIhreInternetzugangsdatenein.Eventuell kanneinaufdiesemPCzuvorabgebrochenerFilesharingvorgang automatisch(unterIhrerIP-Kennung)wiedergestartetwerden,sobald derPCZugangzumInternethat.SchließenSieausdiesemGrundauch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.SichernSieIhrenPCmittelseinesPasswortsgegendenZugriffdurch Dritte.EsgibtFälle,indenenderNachbar,derwährendderAbwesenheit desAnschlussinhabersnurBlumengießensollte,denPCwährend dessenjedochzumFilesharinggenutzthat.WennihrPCmiteinen (sicheren) Passwort gesperrt ist, kann dies nicht passieren.9.WennSieselbstkeineAhnungvomInternetundderTechnikhaben, ziehenSieeinenTechnikerzurate-lassenSiesichvoneinemmitder MaterievertrautenRechtsanwaltberaten-dieKostensindinallerRegel niedrigeralsdieKostendieaufSienacheinemRechtsverstoß zukommen können.SolltenesjedochbereitszuspätseinundSiebereitseineAbmahnung wegeneinesVerstoßesgegendasUrheberrechterhaltenhaben,so reagieren Sie nicht überstürzt.• Unterschreiben Sie nichts sofort!•Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun!•Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. •Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich.•Nicht reagieren kann sehr teuer werden!•Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung.Weiterführende Informationen zum Thema:•Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt•Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss•Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung•Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben•Welche Kanzleien mahnen derzeit ab•Was können wir für Sie tun•Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden?Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig.Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen:WiekannichalsAnschlusssinhabersicherstellen,dassübermeinenInternetanschlusskeine Urheberrechtsverletzungen erfolgen? Was ist dringend zu beachten?1.BenutzenSiekeineFilesharingsoftware!!!-FilesharingurheberrechtlichgeschützterWerkeistnicht erlaubt.Vielewissennicht,dassSiemitderartigerSoftwarenichtnurdieDateiaufIhrenPCladen,sondern gleichzeitigautomatischallenanderenNutzernzurVerfügungstellen,d.h.dasurheberrechtlichgeschützte Werkverbreiten.WennSielegalMusikaufIhrenRechnerladenwollen,sonutzenSieWebradio-Webradio aufzunehmenisterlaubtundSiekönnenauchsichersein,dassdieDateidasMusikwerkenthältundnicht irgendeinenanderenInhalthat.GleichesgitfürFilme-SiewissenbeiFilesharingDateienerstnachdem DownloadobdieDateiauchwirklichdengewünschtenFilmenthält.UnsliegenFällevor,beidenendie heruntergeladeneDateikeinelegalenInhalthattesondernz.B.Kinderpornographieenthielt-die Konsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren!2.SprechenSieausführlichunddetailliertmitIhrerFamilieüberdasThemaUrheberschutzundklärenSie dieseausdrücklichaufdieteilweisesehrteurenFolgenvonillegalemFilesharingauf.ErklärenSie insbesondereIhrenKinderndassesnichterlaubtistMusikstückeoderFilmeimInternetzurVerfügungzu stellen.DieanfallendenKostenkönnenleichtdieKosteneinengeplantenJahresurlaubübersteigen-vom TaschengeldderKinderganzzuschweigen.KinderundJugendlichesolltenregelmäßigdaranerinnert werden und das Surfverhalten sollte regelmäßig überprüft werden.3.RichtenSiewennmöglichfürIhrenFamilienmitgliedernverschiedeneInternetkontenmitbeschränkten Nutzungsrechtenein.ZiehenSieeinenTechnikerzuRate,wennSiesichselbstnichtgenügendmitder Materie auskennen.4.StellenSiesicher,dassIhreWLANAnschlusssichermiteinenindividuellenundlangemPasswort(min.12 ZeichenundSonderzeichen)verschlüsseltist.ZiehenSieeinenTechnikerzuRate,wennSiesichselbstnicht genügendmitderMaterieauskennen.WirempfehlensoweitwiemöglichaufWLANzuverzichtenund kabelgebundeninsInternetzugehen.VerzichtenSiebesseraufWLAN,wennSienichtgenauwissen,wieihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann.5.WennmehrerePersonenAnschlussinhabersind(Ehepartner)lassenSiedenAnschlussaufein Familienmitgliedumschreiben.MeldenSiedenInternetanschlussumgehendaufeinanderesFamilienmitglied um,wennSieeineUnterlassungserklärungwegenUrheberrechtsverstößenabgegebenhaben.Der ursprünglicheAnschlussinhaber,welcherdieUnterlassungserklärungabgegebenhat,solltenichtmehrals AnschlussinhabergeführtwerdenumVertragsstrafenwegeneinesVerstoßesgegendie Unterlassungserklärung zu vermeiden.6.GebenSieIhreZugangsdatendesAnschlussesnieanDritteweiter.SorgenSiedafür,dassniemandaußer dem Anschlussinhaber die Zugangsdaten einsehen kann.7.LassenSiekeinefremdenGeräteanIhrenInternetanschluss.WirhabenimmerhäufigerFälle,indenen ausländischeGästemiteigeneninternetfähigenGerätendenInternetanschlussnutzen.ImAuslandist oftmalsFilesharingnichtverbotenundwirddahersehrhäufigbetrieben.Sofernsichnundie FilesharingsoftwareaufdeminternetfähigenGerätIhresGastesbefindetunddieserüberIhren Internetanschlusssurft,wirdautomatischimHintergrunddieFilesharingsoftwarewiederaktivundkanneine Urheberrechtsverletzungerfolgen.SiealsAnschlussinhaberhabendanndasProblemnachzuweisen,dass nichtSieoderIhreFamilie,sondernein(ausländischer)GastdieRechtsverletzungbegangenhat.Andiesog. sekundärerDarlegungslastwerdenimmergrößereAnforderungengestellt.Esreichtdahernichtnurzu behaupten, ein fremder Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung.8.WennSiePCsfürDritteaufrüstenundhierzueinenInternetzugangverwenden,gebenSienieIhre Internetzugangsdatenein.EventuellkanneinaufdiesemPCzuvorabgebrochenerFilesharingvorgang automatisch(unterIhrerIP-Kennung)wiedergestartetwerden,sobaldderPCZugangzumInternethat. Schließen Sie aus diesem Grund auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.SichernSieIhrenPCmittelseinesPasswortsgegendenZugriffdurchDritte.EsgibtFälle,indenender Nachbar,derwährendderAbwesenheitdesAnschlussinhabersnurBlumengießensollte,denPCwährend dessenjedochzumFilesharinggenutzthat.WennihrPCmiteinen(sicheren)Passwortgesperrtist,kann dies nicht passieren.9.WennSieselbstkeineAhnungvomInternetundderTechnikhaben,ziehenSieeinenTechnikerzurate- lassenSiesichvoneinemmitderMaterievertrautenRechtsanwaltberaten-dieKostensindinallerRegel niedriger als die Kosten die auf Sie nach einem Rechtsverstoß zukommen können.SolltenesjedochbereitszuspätseinundSiebereitseineAbmahnungwegeneinesVerstoßesgegendas Urheberrecht erhalten haben, so reagieren Sie nicht überstürzt.• Unterschreiben Sie nichts sofort!•Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun!•Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. •Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich.•Nicht reagieren kann sehr teuer werden!•Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung.Weiterführende Informationen zum Thema:•Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt•Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss•Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung•Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben•Welche Kanzleien mahnen derzeit ab•Was können wir für Sie tun•Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung