Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut seit 1999 bundesweit Mandate im Bereich des IT-Recht. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Die Tätigkeiten unserer Kanzlei umfassten im Bereich des IT-Vertragsrechts sowohl die Erstellung und Überprüfung von Verträgen als auch die komplette rechtliche Prüfung von Webauftritten und Onlineshops und Begleitung bei IT- und KI-Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen z.B. durch Verwendung fremder Bilder und Grafiken ohne Lizenz können schnell Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir vertreten sowohl Bild- und Webagenturen sowie Grafikdesigner und Künstler, deren Werke illegal verbreitet werden, als auch Verletzer, denen oftmals nicht bewusst ist, dass Sie gegen Urheberrechte verstoßen haben. Wettbewerbsverstöße bei Webseiten, eBay- und Onlineshops, z.B. durch die Verwendung unrichtiger AGB oder Nichtbeachtung geltender Regelungen werden immer häufiger mit sehr teuren Abmahnungen verfolgt. Wir vertreten Sie wenn Sie einen Abmahnung erhalten haben. Wir konnten in nahezu allen Fällen, auch bei berechtigten Ansprüchen, meistens die Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts verlangen von einem Strafverteidiger nicht nur fundierte strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch spezielles technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Selbstverständlich ist es gerade im Strafrecht von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger hat. Unsere Kanzlei vertritt Sie deutschlandweit in allen Bereichen des Strafrechts und IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir beraten Sie in allen Belangen des Datenschutzes. Markus v. Hohenhau ist seit vielen Jahren externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme). Seit 2007 ist RA v. Hohenhau Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Internetrecht und KI-Recht an Fakultät für Information der Technischen Hochschule Ingolstadt sowie Dozent an den Dr. Robert Eckert Schulen . Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum IT- und Datenschutzrecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne, soziale Netzwerke, Onlinehändler sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Kanzleiprofil
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut seit 1999 bundesweit Mandate im Bereich des IT-Recht. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Die Tätigkeiten unserer Kanzlei umfassten im Bereich des IT- Vertragsrechts sowohl die Erstellung und Überprüfung von Verträgen als auch die komplette rechtliche Prüfung von Webauftritten und Onlineshops und Begleitung bei IT- und KI- Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen z.B. durch Verwendung fremder Bilder und Grafiken ohne Lizenz können schnell Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir vertreten sowohl Bild- und Webagenturen sowie Grafikdesigner und Künstler, deren Werke illegal verbreitet werden, als auch Verletzer, denen oftmals nicht bewusst ist, dass Sie gegen Urheberrechte verstoßen haben. Wettbewerbsverstöße bei Webseiten, eBay- und Onlineshops, z.B. durch die Verwendung unrichtiger AGB oder Nichtbeachtung geltender Regelungen werden immer häufiger mit sehr teuren Abmahnungen verfolgt. Wir vertreten Sie wenn Sie einen Abmahnung erhalten haben. Wir konnten in nahezu allen Fällen, auch bei berechtigten Ansprüchen, meistens die Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts verlangen von einem Strafverteidiger nicht nur fundierte strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch spezielles technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Selbstverständlich ist es gerade im Strafrecht von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger hat. Unsere Kanzlei vertritt Sie deutschlandweit in allen Bereichen des Strafrechts und IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir beraten Sie in allen Belangen des Datenschutzes. Markus v. Hohenhau ist seit vielen Jahren externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen und zertifizierter EU- Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme). Seit 2007 ist RA v. Hohenhau Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Internetrecht und KI-Recht an Fakultät für Information der Technischen Hochschule Ingolstadt sowie Dozent an den Dr. Robert Eckert Schulen . Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum IT- und Datenschutzrecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne, soziale Netzwerke, Onlinehändler sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut seit 1999 bundesweit Mandate im Bereich des IT-Recht. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Die Tätigkeiten unserer Kanzlei umfassten im Bereich des IT- Vertragsrechts sowohl die Erstellung und Überprüfung von Verträgen als auch die komplette rechtliche Prüfung von Webauftritten und Onlineshops und Begleitung bei IT- und KI- Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen z.B. durch Verwendung fremder Bilder und Grafiken ohne Lizenz können schnell Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir vertreten sowohl Bild- und Webagenturen sowie Grafikdesigner und Künstler, deren Werke illegal verbreitet werden, als auch Verletzer, denen oftmals nicht bewusst ist, dass Sie gegen Urheberrechte verstoßen haben. Wettbewerbsverstöße bei Webseiten, eBay- und Onlineshops, z.B. durch die Verwendung unrichtiger AGB oder Nichtbeachtung geltender Regelungen werden immer häufiger mit sehr teuren Abmahnungen verfolgt. Wir vertreten Sie wenn Sie einen Abmahnung erhalten haben. Wir konnten in nahezu allen Fällen, auch bei berechtigten Ansprüchen, meistens die Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts verlangen von einem Strafverteidiger nicht nur fundierte strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch spezielles technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Selbstverständlich ist es gerade im Strafrecht von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger hat. Unsere Kanzlei vertritt Sie deutschlandweit in allen Bereichen des Strafrechts und IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir beraten Sie in allen Belangen des Datenschutzes. Markus v. Hohenhau ist seit vielen Jahren externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen und zertifizierter EU- Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme). Seit 2007 ist RA v. Hohenhau Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Internetrecht und KI-Recht an Fakultät für Information der Technischen Hochschule Ingolstadt sowie Dozent an den Dr. Robert Eckert Schulen . Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum IT- und Datenschutzrecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne, soziale Netzwerke, Onlinehändler sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
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