Das Wettbewerbsrecht, geregelt u.a. im das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)sowie in einer Vielzahl anderer Gesetze, wie der Preisangabeverordnung, Textilkennzeichnungsverordnung, TMG u.a. schreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens vor, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. In den letzten Jahren müssen Onlinehändler bei Verkäufen an Verbraucher ein Vielzahl von Pflichtinformationen auf Ihren Shopseiten bereit halten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen in aller Regel Wettbewerbsverletzungen dar und werden immer häufiger abgemahnt. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Mitwettbewerbe ist jedem Gewerbetreibenden, der mit einem Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen eines Anderen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.VerstößteinMitbewerbergegendasWettbewerbsrechtstehteinemKonkurrentendasRechtzu,gegendiesenWettbewerbsverstoßvorzugehen.Ebenso dürfenrechtsfähigenVerbändezurFörderunggewerblicherInteressen(Wirtschafts-undFachverbände,VereinezurBekämpfungunlauteren Wettbewerbs),wiez.B.ZentralezurBekämpfungunlauterenWettbewerbse.V.sowieVerbraucherverbändeoderdieIndustrie-undHandelskammern (IHK) und Handwerkskammern Wettbewerbsverstöße abmahnen.VerbraucherselbstkönnenkeineAnsprüchewegenunlautererWerbunggeltendmachen.SiemüssensichaneinenklagebefugtenVerband,z.B.einen Verbraucherschutzverein wenden.WirdeineWettbewerbsverletzunggerügt,wirdzunächsteinUnterlassungsanspruchgefordert.Mitdiesemkannverlangtwerden,dassdasunzulässige VerhaltenbeendetundinZukunftnichtwiederholtwird.EinUnterlassungsanspruchsetztkeinVerschuldendesVerletzersvoraus.Dieserkannsich somit nicht damit verteidigen, er habe nicht gewusst, dass sein Verhalten unzulässig ist. EinUnterlassungsanspruchbestehtjedochnicht,wenneineAbmahnungeinesKonkurrentenrechtsmissbräuchlichist,z.B.weilsieausschließlichdazu bestimmtist,sichodereinemRechtsanwalteinEinkommenüberAbmahngebührenzuverschaffen(soauchOLGNürnbergimFallevon Massenabmahnungen wegen fehlendem Impressum von gewerblichen Facebookseiten)ImmerhäufigerhabenwirFälle,indenenUnternehmenund/oderRechtsanwälteeinfachemeistgleichgelagerteVerstößeimInternetzumAnlass nehmen,umgegensehrvieleKonkurrentenAbmahnungenauszusprechen.EsmussdaherimEinzelfallstetsgeprüftwerden,obessichumeine berechtigte Abmahnung oder um ein rechtswidrige Abmahnung oder sogar einen Betrug handelt.MitderAbgabeeinerstrafbewehrtenUnterlassungserklärungverpflichtetsichAbgemahnte,daswettbewerbswidrigeVerhalteninZukunftbeiMeidung einerVertragsstrafezuunterlassen.DieAbgabeeinerUnterlassungserklärungohneangemessenesVertragsstrafeversprechenistnichtausreichend,um denwettbewerbsrechtlichenUnterlassungsanspruchzuerfüllen,daohneempfindlicheSanktionderVerletzernichtwirksamgehindertwäre,den WettbewerbsverstoßinZukunftzuunterlassen.Esreichtalsokeinesfalls,wenneinAbgemahntelediglichversichert,erwerdedasbeanstandete Verhalten nicht wiederholen. Hier besteht die Gefahr einer sehr teuren Klage auf Unterlassung.EineAbmahnungisteineaußergerichtlicheAufforderungandenVerletzer,dasbeanstandetVerhaltensofortabzustellenundsichzuverpflichtendie beanstandeHandlunginZukunftnichtmehrzuwiederholen.EineAbmahnungkannmiteinemformlosenSchreiben,oderauchpere-Mailerfolgen-in der Regel kommen jedoch die Abmahnung auch noch schriftlich per Post, wenn diese vorab per Telefax oder e-Mail erfolgen.Die Fristen zur Reaktion sind meist sehr kurz gehalten - in der Regel wenige Tage, bei sehr intensiven Verstößen u.U. auch nur wenige Stunden.BeieinerberechtigtenAbmahnungistderVerletzerauchverpflichtet,einemMitwettbewerberdiezurzweckentsprechendenRechtsverfolgung notwendigen Kosten, z.B. die Anwaltskosten zu zahlen. Wichtigist,dieAbmahnungunbedingterstzunehmenundentsprechend(jedochnichtüberhastet)zureagieren.Auchratenwirdazuab,beigefügte Unterlassungserklärungungeprüftzuunterschreiben,dadieseteilweisezuweitgehendistundauchPositionenenthaltenkönnten,dienichtineine Unterlassungserklärung gehören.SoferntatsächlicheinWettbewerbsverstoßgegebenistratenwirdringendzurAbgabeeinermodifiziertenUnterlassungserklärung,dadieseauch gerichtlich eingeklagt werden kann, was weitere deutlich höheren Kosten nach sich ziehen kann.WirhelfenseitJahrenbundesweitzwischenzeitlichinca.2000FällenvonAbmahnungenwegenUrheberrechts-undWettbewerbsverletzungenschnell undunkompliziert.IhrersterKontaktmitunsistfürSievollständigkostenlosundunverbindlich.ImNotfallkönnenwirinnerhalbkürzesterZeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendeseigenenAnwalts.HiergibtesteilweiseerheblicheUnterschiedebeideneinzelnen Kanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnichtvoreiligeinenAnwaltmitderWahrnehmungIhrerInteressenbeauftragen-lassenSiesichinihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Das Wettbewerbsrecht, geregelt u.a. im das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie in einer Vielzahl anderer Gesetze, wie der Preisangabeverordnung, Textilkennzeichnungsverordnung, TMG u.a. schreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens vor, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. In den letzten Jahren müssen Onlinehändler bei Verkäufen an Verbraucher ein Vielzahl von Pflichtinformationen auf Ihren Shopseiten bereit halten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen in aller Regel Wettbewerbsverletzungen dar und werden immer häufiger abgemahnt. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Mitwettbewerbe ist jedem Gewerbetreibenden, der mit einem Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen eines Anderen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.VerstößteinMitbewerbergegendasWettbewerbsrechtstehteinem KonkurrentendasRechtzu,gegendiesenWettbewerbsverstoß vorzugehen.EbensodürfenrechtsfähigenVerbändezurFörderung gewerblicherInteressen(Wirtschafts-undFachverbände,Vereinezur BekämpfungunlauterenWettbewerbs),wiez.B.ZentralezurBekämpfung unlauterenWettbewerbse.V.sowieVerbraucherverbändeoderdie Industrie-undHandelskammern(IHK)undHandwerkskammern Wettbewerbsverstöße abmahnen.VerbraucherselbstkönnenkeineAnsprüchewegenunlautererWerbung geltendmachen.SiemüssensichaneinenklagebefugtenVerband,z.B. einen Verbraucherschutzverein wenden.WirdeineWettbewerbsverletzunggerügt,wirdzunächstein Unterlassungsanspruchgefordert.Mitdiesemkannverlangtwerden,dass dasunzulässigeVerhaltenbeendetundinZukunftnichtwiederholtwird. EinUnterlassungsanspruchsetztkeinVerschuldendesVerletzersvoraus. Dieserkannsichsomitnichtdamitverteidigen,erhabenichtgewusst, dass sein Verhalten unzulässig ist. EinUnterlassungsanspruchbestehtjedochnicht,wenneineAbmahnung einesKonkurrentenrechtsmissbräuchlichist,z.B.weilsieausschließlich dazubestimmtist,sichodereinemRechtsanwalteinEinkommenüber Abmahngebührenzuverschaffen(soauchOLGNürnbergimFallevon MassenabmahnungenwegenfehlendemImpressumvongewerblichen Facebookseiten)ImmerhäufigerhabenwirFälle,indenenUnternehmenund/oder RechtsanwälteeinfachemeistgleichgelagerteVerstößeimInternetzum Anlassnehmen,umgegensehrvieleKonkurrentenAbmahnungen auszusprechen.EsmussdaherimEinzelfallstetsgeprüftwerden,obes sichumeineberechtigteAbmahnungoderumeinrechtswidrige Abmahnung oder sogar einen Betrug handelt.MitderAbgabeeinerstrafbewehrtenUnterlassungserklärungverpflichtet sichAbgemahnte,daswettbewerbswidrigeVerhalteninZukunftbei MeidungeinerVertragsstrafezuunterlassen.DieAbgabeeiner UnterlassungserklärungohneangemessenesVertragsstrafeversprechenist nichtausreichend,umdenwettbewerbsrechtlichenUnterlassungsanspruch zuerfüllen,daohneempfindlicheSanktionderVerletzernichtwirksam gehindertwäre,denWettbewerbsverstoßinZukunftzuunterlassen.Es reichtalsokeinesfalls,wenneinAbgemahntelediglichversichert,erwerde dasbeanstandeteVerhaltennichtwiederholen.HierbestehtdieGefahr einer sehr teuren Klage auf Unterlassung.EineAbmahnungisteineaußergerichtlicheAufforderungandenVerletzer, dasbeanstandetVerhaltensofortabzustellenundsichzuverpflichtendie beanstandeHandlunginZukunftnichtmehrzuwiederholen.Eine AbmahnungkannmiteinemformlosenSchreiben,oderauchpere-Mail erfolgen-inderRegelkommenjedochdieAbmahnungauchnoch schriftlich per Post, wenn diese vorab per Telefax oder e-Mail erfolgen.DieFristenzurReaktionsindmeistsehrkurzgehalten-inderRegel wenige Tage, bei sehr intensiven Verstößen u.U. auch nur wenige Stunden.BeieinerberechtigtenAbmahnungistderVerletzerauchverpflichtet, einemMitwettbewerberdiezurzweckentsprechendenRechtsverfolgung notwendigen Kosten, z.B. die Anwaltskosten zu zahlen. Wichtigist,dieAbmahnungunbedingterstzunehmenundentsprechend (jedochnichtüberhastet)zureagieren.Auchratenwirdazuab,beigefügte Unterlassungserklärungungeprüftzuunterschreiben,dadieseteilweisezu weitgehendistundauchPositionenenthaltenkönnten,dienichtineine Unterlassungserklärung gehören.SoferntatsächlicheinWettbewerbsverstoßgegebenistratenwirdringend zurAbgabeeinermodifiziertenUnterlassungserklärung,dadieseauch gerichtlicheingeklagtwerdenkann,wasweiteredeutlichhöherenKosten nach sich ziehen kann.WirhelfenseitJahrenbundesweitzwischenzeitlichinca.2000Fällenvon AbmahnungenwegenUrheberrechts-undWettbewerbsverletzungen schnellundunkompliziert.IhrersterKontaktmitunsistfürSievollständig kostenlosundunverbindlich.ImNotfallkönnenwirinnerhalbkürzester Zeitreagieren.Sieerreichenunstelefonischunter0941-56712005oder per Mail unter info@e-anwalt.de.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendeseigenen Anwalts.HiergibtesteilweiseerheblicheUnterschiedebeideneinzelnen Kanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnichtvoreiligeinenAnwaltmit derWahrnehmungIhrerInteressenbeauftragen-lassenSiesichinihrer AufregungnichtvoreiligüberredenamTelefoneineMandatszusagezu erteilen.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Das Wettbewerbsrecht, geregelt u.a. im das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie in einer Vielzahl anderer Gesetze, wie der Preisangabeverordnung, Textilkennzeichnungsverordnung, TMG u.a. schreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens vor, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. In den letzten Jahren müssen Onlinehändler bei Verkäufen an Verbraucher ein Vielzahl von Pflichtinformationen auf Ihren Shopseiten bereit halten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen in aller Regel Wettbewerbsverletzungen dar und werden immer häufiger abgemahnt. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Mitwettbewerbe ist jedem Gewerbetreibenden, der mit einem Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen eines Anderen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.VerstößteinMitbewerbergegendasWettbewerbsrechtstehteinemKonkurrentendasRechtzu,gegendiesen Wettbewerbsverstoßvorzugehen.EbensodürfenrechtsfähigenVerbändezurFörderunggewerblicher Interessen(Wirtschafts-undFachverbände,VereinezurBekämpfungunlauterenWettbewerbs),wiez.B. ZentralezurBekämpfungunlauterenWettbewerbse.V.sowieVerbraucherverbändeoderdieIndustrie-und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern Wettbewerbsverstöße abmahnen.VerbraucherselbstkönnenkeineAnsprüchewegenunlautererWerbunggeltendmachen.Siemüssensichan einen klagebefugten Verband, z. B. einen Verbraucherschutzverein wenden.WirdeineWettbewerbsverletzunggerügt,wirdzunächsteinUnterlassungsanspruchgefordert.Mitdiesemkann verlangtwerden,dassdasunzulässigeVerhaltenbeendetundinZukunftnichtwiederholtwird.Ein UnterlassungsanspruchsetztkeinVerschuldendesVerletzersvoraus.Dieserkannsichsomitnichtdamit verteidigen, er habe nicht gewusst, dass sein Verhalten unzulässig ist. EinUnterlassungsanspruchbestehtjedochnicht,wenneineAbmahnungeinesKonkurrentenrechtsmissbräuchlichist,z.B.weilsieausschließlichdazubestimmtist,sichodereinemRechtsanwaltein EinkommenüberAbmahngebührenzuverschaffen(soauchOLGNürnbergimFallevonMassenabmahnungen wegen fehlendem Impressum von gewerblichen Facebookseiten)ImmerhäufigerhabenwirFälle,indenenUnternehmenund/oderRechtsanwälteeinfachemeistgleichgelagerte VerstößeimInternetzumAnlassnehmen,umgegensehrvieleKonkurrentenAbmahnungenauszusprechen.Es mussdaherimEinzelfallstetsgeprüftwerden,obessichumeineberechtigteAbmahnungoderumein rechtswidrige Abmahnung oder sogar einen Betrug handelt.MitderAbgabeeinerstrafbewehrtenUnterlassungserklärungverpflichtetsichAbgemahnte,das wettbewerbswidrigeVerhalteninZukunftbeiMeidungeinerVertragsstrafezuunterlassen.DieAbgabeeiner UnterlassungserklärungohneangemessenesVertragsstrafeversprechenistnichtausreichend,umden wettbewerbsrechtlichenUnterlassungsanspruchzuerfüllen,daohneempfindlicheSanktionderVerletzernicht wirksamgehindertwäre,denWettbewerbsverstoßinZukunftzuunterlassen.Esreichtalsokeinesfalls,wenn einAbgemahntelediglichversichert,erwerdedasbeanstandeteVerhaltennichtwiederholen.Hierbestehtdie Gefahr einer sehr teuren Klage auf Unterlassung.EineAbmahnungisteineaußergerichtlicheAufforderungandenVerletzer,dasbeanstandetVerhaltensofort abzustellenundsichzuverpflichtendiebeanstandeHandlunginZukunftnichtmehrzuwiederholen.Eine AbmahnungkannmiteinemformlosenSchreiben,oderauchpere-Mailerfolgen-inderRegelkommenjedoch die Abmahnung auch noch schriftlich per Post, wenn diese vorab per Telefax oder e-Mail erfolgen.DieFristenzurReaktionsindmeistsehrkurzgehalten-inderRegelwenigeTage,beisehrintensiven Verstößen u.U. auch nur wenige Stunden.BeieinerberechtigtenAbmahnungistderVerletzerauchverpflichtet,einemMitwettbewerberdiezur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, z.B. die Anwaltskosten zu zahlen. Wichtigist,dieAbmahnungunbedingterstzunehmenundentsprechend(jedochnichtüberhastet)zu reagieren.Auchratenwirdazuab,beigefügteUnterlassungserklärungungeprüftzuunterschreiben,dadiese teilweisezuweitgehendistundauchPositionenenthaltenkönnten,dienichtineineUnterlassungserklärung gehören.SoferntatsächlicheinWettbewerbsverstoßgegebenistratenwirdringendzurAbgabeeinermodifizierten Unterlassungserklärung,dadieseauchgerichtlicheingeklagtwerdenkann,wasweiteredeutlichhöheren Kosten nach sich ziehen kann.WirhelfenseitJahrenbundesweitzwischenzeitlichinca.2000FällenvonAbmahnungenwegenUrheberrechts- undWettbewerbsverletzungenschnellundunkompliziert.IhrersterKontaktmitunsistfürSievollständig kostenlosundunverbindlich.ImNotfallkönnenwirinnerhalbkürzesterZeitreagieren.Sieerreichenuns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendeseigenenAnwalts.Hiergibtesteilweise erheblicheUnterschiedebeideneinzelnenKanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnichtvoreiligeinenAnwalt mitderWahrnehmungIhrerInteressenbeauftragen-lassenSiesichinihrerAufregungnichtvoreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.