Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

IT-Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für den Netzbenutzer. Insbesondere im Internetbereich stellen sich neue Anforderungen für die Vertragsgestaltung und ergeben sich völlig neue Vertragskonstruktionen. Aufgabe des beratenden und spezialisierten Internet-Anwalts ist deshalb die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im Internet, wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting-Verträge, Server-Housing Verträge, e-Mail Nutzungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aber auch die Form des Vertragsschlusses hat sich geändert. Hat man früher Vertragsinhalte noch per Papier ausgetauscht, so finden sich heute oftmals die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter auf ihren Webseiten oder in Onlineformularen - Willenserklärungen werden auf elektronischem Weg übermittelt (e-Mail, Onlineformulare), die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Unterschrift. Eine besondere Problematik stellt oft eine wirksame Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der notwendige Hinweis auf ein bestehendes Widerrufsrecht und Beachtung der Preisangabeverordnung bei Verbraucherverträgen dar. Dies wird im Internet oftmals nicht rechtswirksam vorgenommen. Vermehrt versuchen auch Webseitenbetreiber ahnungslose Verbraucher durch angebliche langfristige und oftmals unwirksame Verträge zu überrumpeln. Doch auch wenn Verträge in der herkömmlichen Schriftform abgeschlossen werden, ist darauf zu achten, dass die Leistungen klar definiert sind, gesetzliche Vorgaben beachtet werden und Regelungen vor Haftungsansprüchen ausreichend schützen. Ein genauer Vertrag der alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar regelt, spart bei Problemen, welche vor allem bei IT-Projekten früher oder später nahezu immer auftauchen, viel Zeit und Geld. Nur durch klare Vorgaben können unnötige Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden, bzw. helfen im Streitfalle die eigene Position zu beweisen. Die im Internet kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr zu beziehenden Musterverträge stellen nur den Standardfall dar und sind darüber hinaus teilweise zu ungenau, bzw. lückenhaft. Ein Anwalt, der sich speziell mit dieser Problematik der IT-Verträge auskennt, kann Ihnen dabei helfen wichtige Inhalte nicht zu vergessen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Daher sollten Sie jeden Vertrag vor Abschluss rechtlich überprüfen lassen, oder die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

IT-Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für den Netzbenutzer. Insbesondere im Internetbereich stellen sich neue Anforderungen für die Vertragsgestaltung und ergeben sich völlig neue Vertragskonstruktionen. Aufgabe des beratenden und spezialisierten Internet-Anwalts ist deshalb die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im Internet, wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting-Verträge, Server-Housing Verträge, e-Mail Nutzungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aber auch die Form des Vertragsschlusses hat sich geändert. Hat man früher Vertragsinhalte noch per Papier ausgetauscht, so finden sich heute oftmals die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter auf ihren Webseiten oder in Onlineformularen - Willenserklärungen werden auf elektronischem Weg übermittelt (e-Mail, Onlineformulare), die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Unterschrift. Eine besondere Problematik stellt oft eine wirksame Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der notwendige Hinweis auf ein bestehendes Widerrufsrecht und Beachtung der Preisangabeverordnung bei Verbraucherverträgen dar. Dies wird im Internet oftmals nicht rechtswirksam vorgenommen. Vermehrt versuchen auch Webseitenbetreiber ahnungslose Verbraucher durch angebliche langfristige und oftmals unwirksame Verträge zu überrumpeln. Doch auch wenn Verträge in der herkömmlichen Schriftform abgeschlossen werden, ist darauf zu achten, dass die Leistungen klar definiert sind, gesetzliche Vorgaben beachtet werden und Regelungen vor Haftungsansprüchen ausreichend schützen. Ein genauer Vertrag der alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar regelt, spart bei Problemen, welche vor allem bei IT-Projekten früher oder später nahezu immer auftauchen, viel Zeit und Geld. Nur durch klare Vorgaben können unnötige Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden, bzw. helfen im Streitfalle die eigene Position zu beweisen. Die im Internet kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr zu beziehenden Musterverträge stellen nur den Standardfall dar und sind darüber hinaus teilweise zu ungenau, bzw. lückenhaft. Ein Anwalt, der sich speziell mit dieser Problematik der IT-Verträge auskennt, kann Ihnen dabei helfen wichtige Inhalte nicht zu vergessen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Daher sollten Sie jeden Vertrag vor Abschluss rechtlich überprüfen lassen, oder die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
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IT-Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für den Netzbenutzer. Insbesondere im Internetbereich stellen sich neue Anforderungen für die Vertragsgestaltung und ergeben sich völlig neue Vertragskonstruktionen. Aufgabe des beratenden und spezialisierten Internet-Anwalts ist deshalb die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im Internet, wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting- Verträge, Server-Housing Verträge, e-Mail Nutzungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aber auch die Form des Vertragsschlusses hat sich geändert. Hat man früher Vertragsinhalte noch per Papier ausgetauscht, so finden sich heute oftmals die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter auf ihren Webseiten oder in Onlineformularen - Willenserklärungen werden auf elektronischem Weg übermittelt (e-Mail, Onlineformulare), die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Unterschrift. Eine besondere Problematik stellt oft eine wirksame Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der notwendige Hinweis auf ein bestehendes Widerrufsrecht und Beachtung der Preisangabeverordnung bei Verbraucherverträgen dar. Dies wird im Internet oftmals nicht rechtswirksam vorgenommen. Vermehrt versuchen auch Webseitenbetreiber ahnungslose Verbraucher durch angebliche langfristige und oftmals unwirksame Verträge zu überrumpeln. Doch auch wenn Verträge in der herkömmlichen Schriftform abgeschlossen werden, ist darauf zu achten, dass die Leistungen klar definiert sind, gesetzliche Vorgaben beachtet werden und Regelungen vor Haftungsansprüchen ausreichend schützen. Ein genauer Vertrag der alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar regelt, spart bei Problemen, welche vor allem bei IT-Projekten früher oder später nahezu immer auftauchen, viel Zeit und Geld. Nur durch klare Vorgaben können unnötige Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden, bzw. helfen im Streitfalle die eigene Position zu beweisen. Die im Internet kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr zu beziehenden Musterverträge stellen nur den Standardfall dar und sind darüber hinaus teilweise zu ungenau, bzw. lückenhaft. Ein Anwalt, der sich speziell mit dieser Problematik der IT-Verträge auskennt, kann Ihnen dabei helfen wichtige Inhalte nicht zu vergessen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Daher sollten Sie jeden Vertrag vor Abschluss rechtlich überprüfen lassen, oder die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt vornehmen lassen.
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