Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
RA Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Markus v.
Hohenhau 2007 die Führung der Bezeichnungen "Fachanwalt für
Informationstechnologierecht" aufgrund besonderer theoretischer
Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet.
Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete:
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Vertragsrecht der Informationstechnologien
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Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von Providerverträgen
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Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
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Schutz des geistigen Eigentums
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Sicherheit der Informationstechnologie, Recht des Datenschutzes
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Recht der Kommunikationsnetze und -dienste
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Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E-Government
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spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien
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Domainstreitigkeiten
Seit 2018 ist RA Markus v. Hohenhau nach entsprechender Prüfung durch iSQI im Auftrag des
Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme Fokus zertifizierter EU-
Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht