RA Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg
hat Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau
2007 die Führung der Bezeichnungen
"Fachanwalt für
Informationstechnologierecht"
aufgrund besonderer theoretischer
Kenntnisse und besonderer praktischer
Erfahrungen gestattet.
Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete:
•
Vertragsrecht der Informationstechnologien
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Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von
Providerverträgen
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Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
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Schutz des geistigen Eigentums
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Sicherheit der Informationstechnologie, Recht des
Datenschutzes
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Recht der Kommunikationsnetze und -dienste
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Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E-
Government
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spezifisches Strafrecht im Bereich der
Informationstechnologien
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Domainstreitigkeiten
Seit 2018 ist RA Markus v. Hohenhau nach entsprechender
Prüfung durch iSQI im Auftrag des Fraunhofer-Instituts für
Offene Kommunikationssysteme Fokus zertifizierter EU-
Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).