BeiderWahleinerDomainistderAnmeldergrundsätzlichfrei.EssindlediglichdieVorgabenderjeweiligen Registrierungsstellen(inDeutschlanddieDeNICeG)einzuhalten.Dieseprüfennicht,obdervondemAnmelder beantragteNamedieRechteeinesDrittenbeeinträchtigt.DiesePrüfungmüssenSieentwederselbstübernehmen oder Sie beauftragen mich mit der rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Domain. RechtlicheProblemekönnensichvorallemdarausergeben,dasdervonIhnenangemeldeteNamegegendas Namens-Kennzeichnungs-oderMarkenrechtDritterverstößt.UnterUmständenkanndieDomainauchgegendas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere zu beachtenden Regeln verstoßen.HandeltessichbeidemInhaberderDomainumeinePrivatpersonodereineimhoheitlichenBereichhandelndejuristischePerson,sosinddie§§ 14und15MarkenGsowie§1UWGinderRegelnichtanwendbar.AberaucheinePrivatpersonkanndurchihrHandelnimInternetunter Umständen geschäftsmäßig auftreten. (Bannerwerbung, Verkauf einer Domain)DasallgemeineNamensrechtergibtsichaus§12BGB.DieserschütztNamennatürlicherPersonensowieBerufs-undKünstlernamen,alsauch Namen juristischer Personen (insbesondere Firmennamen).Um namensrechtliche Verletzungen zu vermeiden, sollte bei der Wahl der Domain folgendes beachtet werden:•keine Namen von Unternehmen•keine Namen von Prominenten oder Künstlernamen•keine Städtenamen oder Gemeinden•keine Bezeichnungen von staatl. EinrichtungenDieGerichtehabensichinzwischenoftmalsdamitbeschäftigenmüssen,wemdiebesserenRechteanDomainszukommt.IndenmeistenFällen kanneinsachkundigerAnwaltdeshalbseinenMandantenAuskunfterteilen,obsichderStreitumdieDomainlohnt,daeraufgrundderbereit ergangenenUrteileabschätzenkann,wieeinRechtsstreitausgehenkann.Erweiß,wieKK-AnträgeoderDispute-Anträgezustellensind,und welche Unterlagen benötigt werden.
BeiderWahleinerDomainistder Anmeldergrundsätzlichfrei.Essind lediglichdieVorgabenderjeweiligen Registrierungsstellen(inDeutschlanddie DeNICeG)einzuhalten.Dieseprüfennicht, obdervondemAnmelderbeantragte NamedieRechteeinesDrittenbeeinträchtigt.DiesePrüfungmüssenSie entwederselbstübernehmenoderSiebeauftragenmichmitder rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Domain. RechtlicheProblemekönnensichvorallemdarausergeben,dasdervon IhnenangemeldeteNamegegendasNamens-Kennzeichnungs-oder MarkenrechtDritterverstößt.UnterUmständenkanndieDomainauch gegendasGesetzgegendenunlauterenWettbewerboderanderezu beachtenden Regeln verstoßen.HandeltessichbeidemInhaberderDomainumeinePrivatpersonoder eineimhoheitlichenBereichhandelndejuristischePerson,sosinddie§§ 14und15MarkenGsowie§1UWGinderRegelnichtanwendbar.Aber aucheinePrivatpersonkanndurchihrHandelnimInternetunter Umständengeschäftsmäßigauftreten.(Bannerwerbung,Verkaufeiner Domain)DasallgemeineNamensrechtergibtsichaus§12BGB.Dieserschützt NamennatürlicherPersonensowieBerufs-undKünstlernamen,alsauch Namen juristischer Personen (insbesondere Firmennamen).UmnamensrechtlicheVerletzungenzuvermeiden,solltebeiderWahlder Domain folgendes beachtet werden:•keine Namen von Unternehmen•keine Namen von Prominenten oder Künstlernamen•keine Städtenamen oder Gemeinden•keine Bezeichnungen von staatl. EinrichtungenDieGerichtehabensichinzwischenoftmalsdamitbeschäftigenmüssen, wemdiebesserenRechteanDomainszukommt.IndenmeistenFällen kanneinsachkundigerAnwaltdeshalbseinenMandantenAuskunft erteilen,obsichderStreitumdieDomainlohnt,daeraufgrundderbereit ergangenenUrteileabschätzenkann,wieeinRechtsstreitausgehenkann. Erweiß,wieKK-AnträgeoderDispute-Anträgezustellensind,undwelche Unterlagen benötigt werden.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
BeiderWahleinerDomainistderAnmeldergrundsätzlichfrei.Essindlediglichdie VorgabenderjeweiligenRegistrierungsstellen(inDeutschlanddieDeNICeG) einzuhalten.Dieseprüfennicht,obdervondemAnmelderbeantragteNamedie RechteeinesDrittenbeeinträchtigt.DiesePrüfungmüssenSieentwederselbst übernehmenoderSiebeauftragenmichmitderrechtlichenPrüfungder Zulässigkeit Ihrer Domain. RechtlicheProblemekönnensichvorallemdarausergeben,dasdervonIhnenangemeldeteNamegegendas Namens-Kennzeichnungs-oderMarkenrechtDritterverstößt.UnterUmständenkanndieDomainauchgegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere zu beachtenden Regeln verstoßen.HandeltessichbeidemInhaberderDomainumeinePrivatpersonodereineimhoheitlichenBereichhandelnde juristischePerson,sosinddie§§14und15MarkenGsowie§1UWGinderRegelnichtanwendbar.Aberauch einePrivatpersonkanndurchihrHandelnimInternetunterUmständengeschäftsmäßigauftreten. (Bannerwerbung, Verkauf einer Domain)DasallgemeineNamensrechtergibtsichaus§12BGB.DieserschütztNamennatürlicherPersonensowie Berufs- und Künstlernamen, als auch Namen juristischer Personen (insbesondere Firmennamen).Um namensrechtliche Verletzungen zu vermeiden, sollte bei der Wahl der Domain folgendes beachtet werden:•keine Namen von Unternehmen•keine Namen von Prominenten oder Künstlernamen•keine Städtenamen oder Gemeinden•keine Bezeichnungen von staatl. EinrichtungenDieGerichtehabensichinzwischenoftmalsdamitbeschäftigenmüssen,wemdiebesserenRechteanDomains zukommt.IndenmeistenFällenkanneinsachkundigerAnwaltdeshalbseinenMandantenAuskunfterteilen,ob sichderStreitumdieDomainlohnt,daeraufgrundderbereitergangenenUrteileabschätzenkann,wieein Rechtsstreitausgehenkann.Erweiß,wieKK-AnträgeoderDispute-Anträgezustellensind,undwelche Unterlagen benötigt werden.