Surfen Sie im Internet und stoßen Sie auf kinderpornographisches Material, ist allergrößte Vorsicht angesagt: Machen Sie sich keinesfalls selbst auf die Suche nach den Tätern. Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken. Grundsätzlich ist jeder Download von kinderpornographischem Material verboten. Auch das Betrachten derartiger Bilder kann strafbar sein! Werden entsprechende Daten, zum Beispiel per e-Mail, Links oder Bilder unbeabsichtigt gespeichert, müssen Sie diese sofort von Ihrem Rechner löschen. Wird Ihnen kinderpornographisches Material angeboten, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein, sondern leiten Sie die Hinweise unverzüglich an die entsprechenden Stellen bei der Kriminalpolizei weiter. Gleichgültig auf welche kinderpornographischen Angebote und Inhalte Sie stoßen, notieren Sie hierfür alle Verbindungsdaten die Sie finden können. Zum Beispiel: Adresse der Internetseite (URL), Uhrzeit, Pseudonyme der Teilnehmer, den Chatdialog, E-Mailadressen etc. Fertigen Sie keine Ausdrucke an und unterlassen Sie jede Möglichkeit eines Downloads der entsprechende Spuren auf Ihrem Rechner hinterlassen kann. Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten Sie alle relevanten Informationen über Absender beziehungsweise Fundstelle notieren, und das Material dann unverzüglich löschen (z. B. durch Leeren des Browser-Cache oder Löschen der entsprechenden E-Mail und Löschen des Papierkorbes (wichtig! Wir hatten einen Fall, wo sich eine Mail noch im Papierkorb befunden hat!)BevorSieeineFundstellemelden,solltenSiesicherstellen,dassessichtatsächlichumKinderpornographiehandelt.AuchnachAussagendes LKAMünchenundandererPolizeistellensowiedemBundDeutscherKriminalbeamterspielteineVerbreitungvonKinderpornographiein DeutschlandüberdasInternetnureinegeringeRolle.AndersalsoftmalsindenMedienberichtetgibtesauchnachunsererEinschätzung sowiederdesBKAkeinenkommerziellenMassenmarktfürkinderpornographischeDarstellungen-inderRegelerfolgteinkostenloserTausch ineinemsehrabgeschottetenKreis.Esistdahereherunwahrscheinlich,dasseinNutzerimInternetaufderartigeFilmeoderFotosstößt.Nach derAnalysedervomDeutschenBundestagalsExpertinangehörtenJugendschützerinundMedienwissenschaftlerinKorinnaKuhnenpräsentiert sichdieKinderpornoszenenichtimWeb,sondernentziehtsicheinerVerfolgungdurchAbschottung.VoneinemoffenenAuftretenundeiner VerbreitungeinschlägigenMaterialsfürAußenstehendekönnelängstkeineRedemehrsein.Nurbei„klarerIntentiondürfteesfürdieTäter möglichsein,fündigzuwerden“,schreibtsieinihrerDissertationKinderpornografieundInternet(sieheauchArtikelinSpiegelOnline-die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere)Nach§184bStGBistdieVerbreitungvon„kinderpornografischenSchriften“strafbar.AlssolchedefiniertderGesetzgeberpornografische Darstellungen,dieentwedersexuelleHandlungenvon,anodervorKindern(Personenunter14Jahren);ganzoderteilweiseunbekleidete KinderinunnatürlichgeschlechtsbetonterKörperhaltung;oderunbekleideteGenitalienoderGesäßvonKindernzeigen.ImFallevon DarstellungentatsächlicherGeschehenoderwirklichkeitsnahenDarstellungenistbereitsderBesitzstrafbar.„Schriften“nach§11Abs.3StGB sindnebenbilderloserLiteraturinsbesondereauchBilder,FilmeundTonaufzeichnungen.AufDatenträgerngespeicherteDarstellungensind anderen gegenständlichen Darstellungen, wie Papierbildern, gleichgestellt. IneinigenLändern(Dänemark,SchwedenunddieNiederlande)wareninden60erund70er-JahrennurdieHerstellung,nichtaberder VertriebvonKinderpornografieverboten.IndiesenPornoswarenAktaufnahmenvonKindernbishinzuGeschlechtsverkehrmitKindernzu sehen.EinerdergrößtenAnbietervonkommerziellerKinderpornografiewardiedänischeColorClimaxCorporation.LautSchätzungenderUNO wirddurchHandelundHerstellungvonKinderpornografieweltweitsovielumgesetztwiedurchdenillegalenWaffenhandel.EineGrundlagefür dieseSchätzungistnichtbekannt.WährendKinderpornografiebisindie80erJahreingeringemAusmaß"unterdemLadentisch"-aberlegal! -verkauftwurde,erfuhrsiedurchdasAufkommendesInterneteinedeutlichhöhereVerbreitungauchdurchnicht-kommerziellenTausch.Sie findet häufig durch File Sharing, IRC und das Usenet statt. Heute ist Kinderpornographie in allen Ländern der Erde verboten.HinweiseaufkinderpornographischeInhalte,dielediglichzuBildernvonspärlichbekleideten,jungenFrauenführen,beschäftigendieBeamten unnötigundbehindernsiebeianderenErmittlungen.VergleichenSiedaherdieobigeDefinitionmitdemvonIhnengefundenenMaterial,ehe Sie den Behörden einen Hinweis übermitteln. HabenSieHinweiseaufKinderpornographie,oderdenMissbrauchvonKinderninIhrempersönlichenUmfeld,zeigenSiewohlüberlegte Courage!NurwennSiesichereHinweisehaben,wendenSiesichandieKriminalpolizei.Bestehen"nur"VerdachtsmomenteoderkönnenSie einenHinweisnichttatsächlichbelegen,suchenSieersteinmalKontaktzuspeziellenHilfsorganisationen.HierkönnenSiesichauchanonym beraten lassen.AuchwirhattenschonFälleindenenUnbeteiligtenurdurcheineMailmitkinderpornographischemAnhang,abgesandtvoneinerunserer MandantschaftvollkommenunbekanntenPerson,indasVisierderStrafverfolgungsbehördengekommensindundeineHausdurchsuchungund sogareineAnklageerhebungstattfand.VorsichtistauchbeiPopupsgeboten,durchdiesichweiterSeitenöffnen,welchederUsergarnicht besuchen wollte. Bei Seitenabrufen werden stets Daten im sog. Cache auf der Festplatte des Surfers abgelegt.EbensoistVorsichtauchbeimDownloadüberFilesharingbörsengeboten-Siewissenu.U.erstspäterwasSieheruntergeladenhaben-uns liegenFällevor,indenenUser"normale"Pornographiedownloadenwolltenundletztendlich(unwissentlich-amDateinamennichterkennbar) Kinderpornographieheruntergeladenund(wegendesPrinzipsderTauschbörse)auchverbreitethaben-Folge:Hausdurchsuchung- Strafverfahren! Wir raten - auch aus urheberrechtlichen Problemen - generell davon ab, Internettauschbörsen (bittorent) zu verwenden.WirempfehlenIhnenkinderpornographischesMaterialnichtbeidernächstbestenPolizeidienststellezumelden,(esseidenn,siewolleneine Hausdurchsuchungliveerleben),sondernsichandieLandeskriminalämterzuwenden.HieristunskeinFallbekannt,woesnacheiner Meldung (auch bei Bekanntgabe des Namens des Melders) durch einen User hier zu Problemen gekommen ist.siehe hierzu auch unser Beitrag: wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Surfen Sie im Internet und stoßen Sie auf kinderpornographisches Material, ist allergrößte Vorsicht angesagt: Machen Sie sich keinesfalls selbst auf die Suche nach den Tätern. Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken. Grundsätzlich ist jeder Download von kinderpornographischem Material verboten. Auch das Betrachten derartiger Bilder kann strafbar sein! Werden entsprechende Daten, zum Beispiel per e-Mail, Links oder Bilder unbeabsichtigt gespeichert, müssen Sie diese sofort von Ihrem Rechner löschen. Wird Ihnen kinderpornographisches Material angeboten, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein, sondern leiten Sie die Hinweise unverzüglich an die entsprechenden Stellen bei der Kriminalpolizei weiter. Gleichgültig auf welche kinderpornographischen Angebote und Inhalte Sie stoßen, notieren Sie hierfür alle Verbindungsdaten die Sie finden können. Zum Beispiel: Adresse der Internetseite (URL), Uhrzeit, Pseudonyme der Teilnehmer, den Chatdialog, E-Mailadressen etc. Fertigen Sie keine Ausdrucke an und unterlassen Sie jede Möglichkeit eines Downloads der entsprechende Spuren auf Ihrem Rechner hinterlassen kann. Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten Sie alle relevanten Informationen über Absender beziehungsweise Fundstelle notieren, und das Material dann unverzüglich löschen (z. B. durch Leeren des Browser-Cache oder Löschen der entsprechenden E-Mail und Löschen des Papierkorbes (wichtig! Wir hatten einen Fall, wo sich eine Mail noch im Papierkorb befunden hat!)BevorSieeineFundstellemelden,solltenSiesicherstellen,dassessich tatsächlichumKinderpornographiehandelt.AuchnachAussagendesLKA MünchenundandererPolizeistellensowiedemBundDeutscher KriminalbeamterspielteineVerbreitungvonKinderpornographiein DeutschlandüberdasInternetnureinegeringeRolle.Andersalsoftmals indenMedienberichtetgibtesauchnachunsererEinschätzungsowieder desBKAkeinenkommerziellenMassenmarktfürkinderpornographische Darstellungen-inderRegelerfolgteinkostenloserTauschineinemsehr abgeschottetenKreis.Esistdahereherunwahrscheinlich,dasseinNutzer imInternetaufderartigeFilmeoderFotosstößt.NachderAnalyseder vomDeutschenBundestagalsExpertinangehörtenJugendschützerinund MedienwissenschaftlerinKorinnaKuhnenpräsentiertsichdie KinderpornoszenenichtimWeb,sondernentziehtsicheinerVerfolgung durchAbschottung.VoneinemoffenenAuftretenundeinerVerbreitung einschlägigenMaterialsfürAußenstehendekönnelängstkeineRedemehr sein.Nurbei„klarerIntentiondürfteesfürdieTätermöglichsein,fündig zuwerden“,schreibtsieinihrerDissertationKinderpornografieund Internet(sieheauchArtikelinSpiegelOnline-dieArgumentefür Kinderporno-Sperren laufen ins Leere)Nach§184bStGBistdieVerbreitungvon„kinderpornografischen Schriften“strafbar.AlssolchedefiniertderGesetzgeberpornografische Darstellungen,dieentwedersexuelleHandlungenvon,anodervor Kindern(Personenunter14Jahren);ganzoderteilweiseunbekleidete KinderinunnatürlichgeschlechtsbetonterKörperhaltung;oder unbekleideteGenitalienoderGesäßvonKindernzeigen.ImFallevon DarstellungentatsächlicherGeschehenoderwirklichkeitsnahen DarstellungenistbereitsderBesitzstrafbar.„Schriften“nach§11Abs.3 StGBsindnebenbilderloserLiteraturinsbesondereauchBilder,Filmeund Tonaufzeichnungen.AufDatenträgerngespeicherteDarstellungensind anderen gegenständlichen Darstellungen, wie Papierbildern, gleichgestellt. IneinigenLändern(Dänemark,SchwedenunddieNiederlande)warenin den60erund70er-JahrennurdieHerstellung,nichtaberderVertriebvon Kinderpornografieverboten.IndiesenPornoswarenAktaufnahmenvon KindernbishinzuGeschlechtsverkehrmitKindernzusehen.Einerder größtenAnbietervonkommerziellerKinderpornografiewardiedänische ColorClimaxCorporation.LautSchätzungenderUNOwirddurchHandel undHerstellungvonKinderpornografieweltweitsovielumgesetztwie durchdenillegalenWaffenhandel.EineGrundlagefürdieseSchätzungist nichtbekannt.WährendKinderpornografiebisindie80erJahrein geringemAusmaß"unterdemLadentisch"-aberlegal!-verkauftwurde, erfuhrsiedurchdasAufkommendesInterneteinedeutlichhöhere Verbreitungauchdurchnicht-kommerziellenTausch.Siefindethäufig durchFileSharing,IRCunddasUsenetstatt.Heuteist Kinderpornographie in allen Ländern der Erde verboten.HinweiseaufkinderpornographischeInhalte,dielediglichzuBildernvon spärlichbekleideten,jungenFrauenführen,beschäftigendieBeamten unnötigundbehindernsiebeianderenErmittlungen.VergleichenSie daherdieobigeDefinitionmitdemvonIhnengefundenenMaterial,ehe Sie den Behörden einen Hinweis übermitteln. HabenSieHinweiseaufKinderpornographie,oderdenMissbrauchvon KinderninIhrempersönlichenUmfeld,zeigenSiewohlüberlegteCourage! NurwennSiesichereHinweisehaben,wendenSiesichandie Kriminalpolizei.Bestehen"nur"VerdachtsmomenteoderkönnenSieeinen Hinweisnichttatsächlichbelegen,suchenSieersteinmalKontaktzu speziellenHilfsorganisationen.HierkönnenSiesichauchanonymberaten lassen.AuchwirhattenschonFälleindenenUnbeteiligtenurdurcheineMailmit kinderpornographischemAnhang,abgesandtvoneinerunserer MandantschaftvollkommenunbekanntenPerson,indasVisierder StrafverfolgungsbehördengekommensindundeineHausdurchsuchung undsogareineAnklageerhebungstattfand.VorsichtistauchbeiPopups geboten,durchdiesichweiterSeitenöffnen,welchederUsergarnicht besuchenwollte.BeiSeitenabrufenwerdenstetsDatenimsog.Cacheauf der Festplatte des Surfers abgelegt.EbensoistVorsichtauchbeimDownloadüberFilesharingbörsengeboten- Siewissenu.U.erstspäterwasSieheruntergeladenhaben-unsliegen Fällevor,indenenUser"normale"Pornographiedownloadenwolltenund letztendlich(unwissentlich-amDateinamennichterkennbar) Kinderpornographieheruntergeladenund(wegendesPrinzipsder Tauschbörse)auchverbreitethaben-Folge:Hausdurchsuchung- Strafverfahren!Wirraten-auchausurheberrechtlichenProblemen- generell davon ab, Internettauschbörsen (bittorent) zu verwenden.WirempfehlenIhnenkinderpornographischesMaterialnichtbeider nächstbestenPolizeidienststellezumelden,(esseidenn,siewolleneine Hausdurchsuchungliveerleben),sondernsichandieLandeskriminalämter zuwenden.HieristunskeinFallbekannt,woesnacheinerMeldung (auchbeiBekanntgabedesNamensdesMelders)durcheinenUserhierzu Problemen gekommen ist.siehe hierzu auch unser Beitrag: wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Surfen Sie im Internet und stoßen Sie auf kinderpornographisches Material, ist allergrößte Vorsicht angesagt: Machen Sie sich keinesfalls selbst auf die Suche nach den Tätern. Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken. Grundsätzlich ist jeder Download von kinderpornographischem Material verboten. Auch das Betrachten derartiger Bilder kann strafbar sein! Werden entsprechende Daten, zum Beispiel per e-Mail, Links oder Bilder unbeabsichtigt gespeichert, müssen Sie diese sofort von Ihrem Rechner löschen. Wird Ihnen kinderpornographisches Material angeboten, gehen Sie auf keinen Fall darauf ein, sondern leiten Sie die Hinweise unverzüglich an die entsprechenden Stellen bei der Kriminalpolizei weiter. Gleichgültig auf welche kinderpornographischen Angebote und Inhalte Sie stoßen, notieren Sie hierfür alle Verbindungsdaten die Sie finden können. Zum Beispiel: Adresse der Internetseite (URL), Uhrzeit, Pseudonyme der Teilnehmer, den Chatdialog, E-Mailadressen etc. Fertigen Sie keine Ausdrucke an und unterlassen Sie jede Möglichkeit eines Downloads der entsprechende Spuren auf Ihrem Rechner hinterlassen kann. Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten Sie alle relevanten Informationen über Absender beziehungsweise Fundstelle notieren, und das Material dann unverzüglich löschen (z. B. durch Leeren des Browser-Cache oder Löschen der entsprechenden E-Mail und Löschen des Papierkorbes (wichtig! Wir hatten einen Fall, wo sich eine Mail noch im Papierkorb befunden hat!)BevorSieeineFundstellemelden,solltenSiesicherstellen,dassessichtatsächlichumKinderpornographie handelt.AuchnachAussagendesLKAMünchenundandererPolizeistellensowiedemBundDeutscher KriminalbeamterspielteineVerbreitungvonKinderpornographieinDeutschlandüberdasInternetnureine geringeRolle.AndersalsoftmalsindenMedienberichtetgibtesauchnachunsererEinschätzungsowiederdes BKAkeinenkommerziellenMassenmarktfürkinderpornographischeDarstellungen-inderRegelerfolgtein kostenloserTauschineinemsehrabgeschottetenKreis.Esistdahereherunwahrscheinlich,dasseinNutzerim InternetaufderartigeFilmeoderFotosstößt.NachderAnalysedervomDeutschenBundestagalsExpertin angehörtenJugendschützerinundMedienwissenschaftlerinKorinnaKuhnenpräsentiertsichdie KinderpornoszenenichtimWeb,sondernentziehtsicheinerVerfolgungdurchAbschottung.Voneinemoffenen AuftretenundeinerVerbreitungeinschlägigenMaterialsfürAußenstehendekönnelängstkeineRedemehrsein. Nurbei„klarerIntentiondürfteesfürdieTätermöglichsein,fündigzuwerden“,schreibtsieinihrerDissertation KinderpornografieundInternet(sieheauchArtikelinSpiegelOnline-dieArgumentefürKinderporno-Sperren laufen ins Leere)Nach§184bStGBistdieVerbreitungvon„kinderpornografischenSchriften“strafbar.Alssolchedefiniertder GesetzgeberpornografischeDarstellungen,dieentwedersexuelleHandlungenvon,anodervorKindern (Personenunter14Jahren);ganzoderteilweiseunbekleideteKinderinunnatürlichgeschlechtsbetonter Körperhaltung;oderunbekleideteGenitalienoderGesäßvonKindernzeigen.ImFallevonDarstellungen tatsächlicherGeschehenoderwirklichkeitsnahenDarstellungenistbereitsderBesitzstrafbar.„Schriften“nach§ 11Abs.3StGBsindnebenbilderloserLiteraturinsbesondereauchBilder,FilmeundTonaufzeichnungen.Auf DatenträgerngespeicherteDarstellungensindanderengegenständlichenDarstellungen,wiePapierbildern, gleichgestellt. IneinigenLändern(Dänemark,SchwedenunddieNiederlande)wareninden60erund70er-Jahrennurdie Herstellung,nichtaberderVertriebvonKinderpornografieverboten.IndiesenPornoswarenAktaufnahmenvon KindernbishinzuGeschlechtsverkehrmitKindernzusehen.EinerdergrößtenAnbietervonkommerzieller KinderpornografiewardiedänischeColorClimaxCorporation.LautSchätzungenderUNOwirddurchHandelund HerstellungvonKinderpornografieweltweitsovielumgesetztwiedurchdenillegalenWaffenhandel.Eine GrundlagefürdieseSchätzungistnichtbekannt.WährendKinderpornografiebisindie80erJahreingeringem Ausmaß"unterdemLadentisch"-aberlegal!-verkauftwurde,erfuhrsiedurchdasAufkommendesInternet einedeutlichhöhereVerbreitungauchdurchnicht-kommerziellenTausch.SiefindethäufigdurchFileSharing, IRC und das Usenet statt. Heute ist Kinderpornographie in allen Ländern der Erde verboten.HinweiseaufkinderpornographischeInhalte,dielediglichzuBildernvonspärlichbekleideten,jungenFrauen führen,beschäftigendieBeamtenunnötigundbehindernsiebeianderenErmittlungen.VergleichenSiedaher die obige Definition mit dem von Ihnen gefundenen Material, ehe Sie den Behörden einen Hinweis übermitteln. HabenSieHinweiseaufKinderpornographie,oderdenMissbrauchvonKinderninIhrempersönlichenUmfeld, zeigenSiewohlüberlegteCourage!NurwennSiesichereHinweisehaben,wendenSiesichandieKriminalpolizei. Bestehen"nur"VerdachtsmomenteoderkönnenSieeinenHinweisnichttatsächlichbelegen,suchenSieerst einmal Kontakt zu speziellen Hilfsorganisationen. Hier können Sie sich auch anonym beraten lassen.AuchwirhattenschonFälleindenenUnbeteiligtenurdurcheineMailmitkinderpornographischemAnhang, abgesandtvoneinerunsererMandantschaftvollkommenunbekanntenPerson,indasVisierder StrafverfolgungsbehördengekommensindundeineHausdurchsuchungundsogareineAnklageerhebung stattfand.VorsichtistauchbeiPopupsgeboten,durchdiesichweiterSeitenöffnen,welchederUsergarnicht besuchen wollte. Bei Seitenabrufen werden stets Daten im sog. Cache auf der Festplatte des Surfers abgelegt.EbensoistVorsichtauchbeimDownloadüberFilesharingbörsengeboten-Siewissenu.U.erstspäterwasSie heruntergeladenhaben-unsliegenFällevor,indenenUser"normale"Pornographiedownloadenwolltenund letztendlich(unwissentlich-amDateinamennichterkennbar)Kinderpornographieheruntergeladenund(wegen desPrinzipsderTauschbörse)auchverbreitethaben-Folge:Hausdurchsuchung-Strafverfahren!Wirraten- auch aus urheberrechtlichen Problemen - generell davon ab, Internettauschbörsen (bittorent) zu verwenden.WirempfehlenIhnenkinderpornographischesMaterialnichtbeidernächstbestenPolizeidienststellezumelden, (esseidenn,siewolleneineHausdurchsuchungliveerleben),sondernsichandieLandeskriminalämterzu wenden.HieristunskeinFallbekannt,woesnacheinerMeldung(auchbeiBekanntgabedesNamensdes Melders) durch einen User hier zu Problemen gekommen ist.siehe hierzu auch unser Beitrag: wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung