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Aber auch die Form des Vertragsschlusses hat sich geändert. Hat
man früher Vertragsinhalte noch per Papier ausgetauscht, so finden
sich heute oftmals die Vertragbedingungen der einzelnen Anbieter auf
ihren Webseiten oder in Onlineformularen - Willenserklärungen
werden auf elektronischem Weg übermittelt (e-Mail, Onlineformulare),
die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Unterschrift.
Eine
besondere Problematik stellt oft eine wirksame
Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der notwendige Hinweis auf
ein bestehendes Widerrufsrecht und Beachtung der Preisangabeverordnung
bei Verbraucherverträgen dar. Dies wird im Internet oftmals nicht
rechtswirksam vorgenommen.
Vermehrt
versuchen auch Webseitenbetreiber ahnungslose Verbraucher durch
angebliche langfristige und oftmals unwirksame Verträge zu
überrumpeln.
Doch
auch wenn Verträge in der herkömmlichen Schriftform abgeschlossen
werden, ist darauf zu achten, dass die Leistungen klar definiert
sind, gesetzliche Vorgaben beachtet werden und
Regelungen vor Haftungsansprüchen ausreichend schützen. Ein
genauer Vertrag der alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar
regelt, spart bei Problemen, welche vor allem bei IT-Projekten
früher oder später nahezu immer auftauchen, viel Zeit und Geld. Nur
durch klare Vorgaben können unnötige Streitigkeiten bereits im Vorfeld
vermieden werden, bzw. helfen im Streitfalle die eigene Position zu
beweisen.
Die
im Internet kostenlos, oder gegen eine geringe Gebühr zu beziehenden
Musterverträge stellen nur den Standardfall dar und sind darüber
hinaus teilweise zu ungenau, bzw. lückenhaft. Ein Anwalt, der sich
speziell mit dieser Problematik der IT-Verträge auskennt, kann Ihnen
dabei helfen wichtige Inhalte nicht zu vergessen und unangenehme Überraschungen
zu vermeiden. Daher sollten Sie
jeden Vertrag vor Abschluss rechtlich überprüfen
lassen, oder die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt vornehmen lassen. |