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Wie kann ich
als Anschlusssinhaber sicherstellen, dass über meinen Internetanschluss
keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen? Was
ist dringend zu beachten?
1. Benutzen Sie keine
Filesharingsoftware!!! - Filesharing
urheberrechtlich geschützter Werke ist nicht
erlaubt. Viele wissen nicht, dass Sie mit
derartiger Software nicht nur die Datei auf Ihren
PC laden, sondern gleichzeitig automatisch allen
anderen Nutzern zur Verfügung stellen, d.h. das
urheberrechtlich geschützte Werk verbreiten. Wenn Sie legal Musik auf Ihren Rechner
laden wollen, so nutzen Sie Webradio - Webradio
aufzunehmen ist erlaubt und Sie können auch
sicher sein, dass die Datei das Musikwerk enthält
und nicht irgend einen anderen Inhalt hat. Gleiches
git für Filme - Sie wissen bei Filesharing
Dateien erst nach dem Download ob die Datei auch
wirklich den gewünschten Film enthält. Uns
liegen Fälle vor, bei denen die heruntergeladene
Datei keine legalen Inhalt hatte sondern z.B.
Kinderpronographie enthielt - die Konsequenz:
Hausduchsuchung - strafrechtliches Verfahren!
2. Sprechen Sie
ausführlich mit Ihrer Familie über das Thema
Urheberschutz und klären Sie
diese ausdrücklich auf die teilweise sehr teuren
Folgen von illegalem Filesharing auf. Erklären
Sie insbesondere Ihren Kindern dass es nicht
erlaubt ist Musikstücke oder Filme im Internet
zur Verfügung zu stellen. Die anfallenden Kosten
können leicht die Kosten einen geplanten
Jahresurlaub übersteigen - vom Taschengeld der
Kinder ganz zu schweigen. Kinder und Jugendliche
sollten regelmäßig daran erinnert werden und das
Surfverhalten sollte regelmäßig überprüft
werden.
3. Richten Sie wenn
möglich für Ihren Familienmitgliedern
verschiedene Internetkonten mit beschränkten
Nutzungsrechten ein. Ziehen Sie einen Techniker zu
Rate, wenn Sie sich selbst nicht genügend mit der
Materie auskennen.
4. Stellen Sie
sicher, dass Ihre W-Lan Anschluss sicher verschlüsselt
ist. Ziehen Sie einen Techniker zu Rate, wenn Sie
sich selbst nicht genügend mit der Materie
auskennen. Wir empfehlen so weit wie möglich auf W-Lan zu
verzichten und kabelgebunden ins Internet zu
gehen. Verzichten Sie besser auf W-Lan, wenn Sie
nicht genau wissen, wie ihr Anschluss sicher
verschlüsselt werden kann.
5. Wenn mehrere
Personen Anschlussinhaber sind (Ehepartner) lassen
Sie den Anschluss auf ein Familienmitglied
umschreiben. Melden Sie den Internetanschluss
umgehend auf
ein anderes Familienmitglied um, wenn Sie
eine Unterlassungserklärung wegen
Urheberrechtsverstößen abgegeben haben. Der
ursprüngliche Anschlussinhaber, welcher die
Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte nicht mehr als Anschlussinhaber geführt
werden um Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes
gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden.
6. Geben Sie Ihre
Zugangsdaten des Anschlusses nie an Dritte weiter. Sorgen Sie dafür, dass niemand außer dem
Anschlussinhaber die Zugangsdaten einsehen kann.
7. Wenn Sie PCs
für Dritte aufrüsten und hierzu einen
Internetzugang verwenden, geben Sie nie Ihre
Internetzugangsdaten ein. Eventuell kann ein auf
diesem PC zuvor abgebrochener Filesharingvorgang
automatisch (unter Ihrer IP-Kennung) wieder
gestartet werden, sobald der PC Zugang zum
Internet hat. Schließen Sie aus diesem Grund auch
keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei
LAN-Partys).
8.
Sichern Sie Ihren PC mittels eines Passworts gegen
den Zugriff durch Dritte. Es gibt Fälle, in denen
der Nachbar, der während der Abwesenheit des
Anschlussinhabers nur Blumen gießen sollte, den
PC während dessen jedoch zum Filesharing genutzt hat.
Wenn ihr PC mit einen (sicheren) Passwort gesperrt
ist, kann dies nicht passieren.
9. Wenn Sie selbst
keine Ahnung vom Internet und der Technik haben,
ziehen Sie einen Techniker zu rate - lassen Sie
sich von einem mit der Materie vertrauten
Rechtsanwalt beraten - die Kosten sind in aller
Regel niedriger als die Kosten die auf Sie nach
einem Rechtsverstoß zukommen können.
Sollten
es jedoch bereits zu spät sein und Sie bereits
eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das
Urheberrecht erhalten haben, so reagieren Sie
nicht überstürzt.
-
Unterschreiben
Sie nichts sofort!
-
Setzen
Sie sich nicht mit der Gegenseite in
Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was
Sie tun!
-
Wenden
Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit
der Materie gut auskennt. Unsere Kanzlei
vertritt mehrer hundert Mandanten, welche
wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
abgemahnt worden sind.
-
Wenn
Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie
sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch
die Einschaltung des Anwalts zukommen. Die
Preisspannen sind teilweise erheblich.
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Nicht
reagieren kann sehr teuer werden!
-
Reagieren
Sie möglichst schnell - die Fristen sind
meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine
sehr teure und vermeidbare einstweilige
Verfügung.
Weitere
Informationen finden Sie auch unter
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