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Wichtig
ist zu reagieren - ignorieren des Abmahnschreibens können wir nicht
empfehlen. Auch übereilte Reaktionen oder Panik ist unangebracht.
Keiner unserer Mandanten ist wegen einer Abmahnung ins Gefängnis
gekommen oder hat Haus und Hof verloren. Wir hatten jedoch leider auch
schon Fälle, in denen Mandanten erst deutlich zu spät (z.B. erst nach
einer bereits eingereichten Klage) zu uns gekommen sind und diese
Verfahren dann sehr teuer werden können. Daher ist rechtzeitiges, aber
nicht überhastetes Einschalten eines fachkundigen Anwalts zu empfehlen.
Ein
sofortiges Löschen der Festplatte, da eine
Hausdurchsuchung befürchtet wird ist nicht
notwendig. Wenn eine Hausdurchsuchung notwendig
wäre, wäre diese bereits vor dem Schreiben der
Abmahnanwälte erfolgt.
Wir
raten Ihnen auch nicht zu versuchen, sich selbst zu
wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der
Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne
zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu
haben. Hier gilt das gleiche wie in einem
Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts
unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.
Ein
Anwalt wird das Schreiben auf Richtigkeit
überprüfen und gegebenenfalls die
Unterlassungserklärung anpassen. Auch
die Höhe des angeblichen Schadensersatzes sollte
genau überprüft werden. Oftmals wird dieser von
den Abmahnanwälten zu hoch angesetzt.
Wichtig!
Erkundigen Sie sich immer vor
Beauftragung eines Anwalts über dessen
Kosten - so sind Sie vor unliebsamen Überraschungen
geschützt. Leider gibt es auch Kollegen,
welche bewusst die Unerfahrenheit Ihrer Mandanten
und die Zeitnot zu ihrem (nicht zu IHREM)
Honorarvorteil ausnutzen. Sofern Sie ein
Pauschalhonorar vereinbaren, lassen Sie sich
dieses schriftlich geben. Klären Sie ab, was der
gesamte Fall außergerichtlich für Sie kostet
(gerichtliche Verfahren werden meist gesondert
nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem
jeweiligen Streitwert berechnet).
Von
selbst gestrickten Schreiben oder
Unterlassungserklärungen raten wir ab. Auch
Ratschläge der Rechtsschutzversicherungen haben
sich leider oftmals als falsch erwiesen.
Generell
sind derartige Rechtsverletzungen nicht durch die
Rechtsschutzversicherung abgedeckt (u.U. zahlt die
Versicherung jedoch aus Kulanz). Die Kosten des
eigenen Anwalts müssen Sie daher selbst tragen -
daher ist es wichtig diese vorab abzuklären.
Jeder Anwalt, der nicht nur auf seinen Vorteil
bedacht ist, wird Ihnen vor Mandatsübernahme die
entstehenden Kosten mitteilen - wenn nicht oder
nur schwammige ungenaue Aussagen, sollten Sie
besser einen anderen Kollegen beauftragen. Ebenso
sollten Sie sich die Angelegenheit der
Anwaltsbeauftragung nochmals gründlich
überlegen, wenn das Honorar des eigenen Anwalts
gleich oder sogar höher als der geforderte
Schadensersatz der Abmahnung ist (macht doch
irgendwie keinen Sinn - oder?).
In
der Regel treffen Anwälte welche eine Vielzahl
derartiger Rechtsverletzungen bearbeiten mit Ihren
Mandanten eine Gebührenvereinung zu einem
Festpreis. Dieser kann teilweise stark variieren.
Wir können Ihnen auch nicht garantieren, dass wir
die kostengünstigsten sind - jedoch hat sich noch
kein Mandant jemals bei uns über seine Kostennote
beschwert - und das wollen wir auch in Zukunft so
halten. Von einer Feilscherei wie auf einem
türkischen Basar halten wir und auch die Kollegen
nichts. Guter anwaltlicher Rat kostet seinen Preis
- und soll es auch wert sein. Wichtig ist neben
dem Honorar, dass Sie sich bei der Kanzlei gut
aufgehoben und fachlich und kompetent betreut
wissen. Zudem muss Ihnen der Anwalt auch in
gewisser Weise sympathisch sein (ganz wie bei
einem guten Zahnarztbesuch - dann übersteht man
das auch viel besser).
Die
Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf
Internetrecht spezialisiert und vertritt seit
mehreren Jahren kompetent Betroffene von
P2P-Filesharing-Abmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt
für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne
mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführende
Informationen zum Thema:
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