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 Filesharing

Urheberrecht - Abmahnung 

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Was können wir für Sie tun?

Wie können wir Ihnen bei einer Abmahnung helfen

Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet raten wir dazu, einen Anwalt zu beauftragen, der mit dieser Spezialmaterie bestens vertraut ist. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig ständig die neueste Rechtsprechung zu beachten. Da die Rechtsverletzungen im Internet stattgefunden haben, gilt (nach Ansicht der meisten Gerichte) der sog. fliegende Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass Klagen an jedem für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständigen Gericht in Deutschland geführt werden können. Dies bedeutet weiter, dass Sie z.B. nicht zwingend an dem Gericht Ihres Wohnortes verklagte werden müssen, sondern z.B. auch im Hamburg, Köln, München, etc.

 

Wichtigstes Anliegen muss es jedoch sein, es gar nicht bis zu einer Klage kommen zu lassen. Soweit möglich sollten Gerichtsverfahren schon aus Kostengründen vermieden werden. Einige Gerichte tendieren dazu sehr hohe Streitwerte für derartige Klagen anzusetzen. Da sich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten nach dem festgesetzten Streitwert bemessen, kann ein gerichtliches Verfahren schnell mehrere tausend Euro kosten.

Unser Ziel ist es daher das Risiko einer teuren Klage so weit als möglich zu verringern. An teuren Klagen wegen Filesharingabmahnungen verdienen lediglich die Anwälte - dem Mandanten ist meist nicht geholfen.

Sollte es jedoch bereits schon zu einer Klage gekommen sein (z.B. da auf die Abmahnung nicht entsprechend reagiert worden ist), muss das Ziel eine Schadensbegrenzung sein. Uns wurde von einem Fall berichtet, in dem ein Tauschbörsennutzer mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei erhalten hat und trotz anwaltlicher Vertretung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Auch nachdem der erste Prozess (mit Kosten von mehr als 5.000.- €) für den Abgemahnten verloren gegangen ist, wird durch den Rechtsanwalt nach wie vor die Unterlassungserklärung für die anderen abgemahnten Fälle verweigert. Weitere teure (und vermeidbare) Prozesse drohen daher. 

Abzuraten ist auch von angeblich helfenden Schutzschriften. Um es klar zu sagen - die Wahrscheinlichkeit, dass eine Abmahnung unberechtigt erfolgt ist und daher ein entsprechender Prozess vollumfänglich gewonnen wird, ist sehr gering und kostet viel Zeit, Nerven und Geld. Selbstverständlich gibt es die Fälle der falschen IP-Adressen Zuordnung, gehackte WLANs, falsche Hashwerte oder ähnliches - der Beweis ist jedoch meist sehr schwierig und oft nur über teure Gutachter zu erbringen. 

Wir raten Ihnen weiterhin es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. 

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren deutschlandweit hunderte von Mandanten welche Abmahnungen wegen illegalem Filesharing erhalten haben - zivilrechtlich und gegebenenfalls auch in einem Strafverfahren.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen Sie nicht unbedingt vorbeikommen. Wir benötigen das Schreiben der Gegenseite entweder per Fax, Brief oder e-Mail. Alles weitere können wir mit Ihnen über Telefon oder e-Mail besprechen - Sie können aber auch gerne persönlich mit uns die Angelegenheit in unserer Kanzlei klären. 

Erkundigen Sie sich nach den Kosten für unsere Beauftragung. Wir teilen Ihnen diese - abhängig von der Art der Rechtsverletzung - für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit umgehend mit. Bei gerichtlichen Verfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Wir prüfen Ihre erhaltene Abmahnung und erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Höhe des Schadensersatzes geprüft und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Anschließend setzen wir uns in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite schriftlich in Verbindung und versuchen eine Klärung der Angelegenheit. Ihr Ziel ist es so kostengünstig wie möglich aus der Angelegenheit zu kommen - wir helfen Ihnen dabei.

Welche Kosten entstehen Ihnen für unsere Tätigkeit: Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung

Bei uns zahlen Sie für Abmahnungen wegen Filesharing nur einen geringen Pauschalpreis i.H.v. ca. 100.- bis 250.- € (inkl. USt.). Die genauen Anwaltskosten teilen wir Ihnen vor Übernahme des Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten! Im Pauschalhonorar ist bei uns ist nicht nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie ein individuelles, auf Ihren Fall abgestimmtes Antwortschreiben auf die Abmahnung an die Gegenseite im Preis enthalten, sondern die komplette zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung Ihres Falles.

Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir betreuen in unserer Kanzlei seit vielen Jahren mehrere hundert Abmahnfälle pro Jahr.

Weiterführende Informationen zum Thema: