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Wichtigstes
Anliegen muss es jedoch sein, es gar nicht bis zu
einer Klage kommen zu lassen. Soweit möglich
sollten Gerichtsverfahren schon aus Kostengründen
vermieden werden. Einige Gerichte tendieren dazu
sehr hohe Streitwerte für derartige Klagen
anzusetzen. Da sich sowohl die Anwaltskosten als
auch die Gerichtskosten nach dem festgesetzten
Streitwert bemessen, kann ein gerichtliches
Verfahren schnell mehrere tausend Euro kosten.
Unser
Ziel ist es daher das Risiko einer teuren Klage so
weit als möglich zu verringern. An teuren Klagen
wegen Filesharingabmahnungen verdienen lediglich
die Anwälte - dem Mandanten ist meist nicht
geholfen. Sollte
es jedoch bereits schon zu einer Klage gekommen
sein (z.B. da auf die Abmahnung nicht entsprechend
reagiert worden ist), muss das Ziel eine
Schadensbegrenzung sein. Uns wurde von einem Fall
berichtet, in dem ein Tauschbörsennutzer mehrere
Abmahnungen von einer Kanzlei erhalten hat und
trotz anwaltlicher Vertretung keine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abgegeben hat. Auch
nachdem der erste Prozess (mit Kosten von mehr als
5.000.- €) für den Abgemahnten verloren
gegangen ist, wird durch den Rechtsanwalt nach wie
vor die Unterlassungserklärung für die anderen
abgemahnten Fälle verweigert. Weitere teure (und
vermeidbare) Prozesse drohen daher. Abzuraten
ist auch von angeblich helfenden Schutzschriften.
Um es klar zu sagen - die Wahrscheinlichkeit, dass
eine Abmahnung unberechtigt erfolgt ist und daher
ein entsprechender Prozess vollumfänglich
gewonnen wird, ist sehr gering und kostet viel
Zeit, Nerven und Geld. Selbstverständlich gibt es
die Fälle der falschen IP-Adressen Zuordnung,
gehackte WLANs, falsche Hashwerte oder ähnliches
- der Beweis ist jedoch meist sehr schwierig und
oft nur über teure Gutachter zu erbringen.
Wir
raten Ihnen weiterhin es nicht zu versuchen, sich selbst zu
wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der
Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne
zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu
haben. Hier gilt das gleiche wie in einem
Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts
unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.
Unsere
Kanzlei vertritt seit Jahren deutschlandweit
hunderte von Mandanten welche Abmahnungen wegen
illegalem Filesharing erhalten haben -
zivilrechtlich und gegebenenfalls auch in einem
Strafverfahren.
Zur
Bearbeitung Ihres Anliegens müssen Sie nicht
unbedingt vorbeikommen. Wir benötigen das
Schreiben der Gegenseite entweder per Fax, Brief
oder e-Mail. Alles weitere können wir mit Ihnen
über Telefon oder e-Mail besprechen - Sie können
aber auch gerne persönlich mit uns die
Angelegenheit in unserer Kanzlei klären.
Erkundigen
Sie sich nach den Kosten für unsere Beauftragung.
Wir teilen Ihnen diese - abhängig von der Art der
Rechtsverletzung - für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit umgehend mit. Bei
gerichtlichen Verfahren rechnen wir nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Wir
prüfen Ihre erhaltene Abmahnung und erstellen
für Sie eine modifizierte
Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Höhe
des Schadensersatzes geprüft und gemeinsam mit
Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.
Anschließend setzen wir uns in Ihrem Auftrag mit
der Gegenseite schriftlich in Verbindung und
versuchen eine Klärung der Angelegenheit. Ihr
Ziel ist es so kostengünstig wie möglich aus der
Angelegenheit zu kommen - wir helfen Ihnen dabei.
Welche
Kosten entstehen Ihnen für unsere Tätigkeit: Vertretung
zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung
Bei
uns zahlen Sie für Abmahnungen wegen Filesharing
nur einen geringen Pauschalpreis i.H.v. ca. 100.-
bis 250.- € (inkl. USt.). Die genauen
Anwaltskosten teilen wir Ihnen vor Übernahme des
Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen
mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.
Bei
uns gibt es keine versteckten Kosten! Im
Pauschalhonorar ist bei uns ist nicht nur die
Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
sowie ein individuelles, auf Ihren Fall
abgestimmtes Antwortschreiben auf die Abmahnung an
die Gegenseite im Preis enthalten, sondern die komplette
zeitlich unbefristete außergerichtliche
Vertretung Ihres Falles.
Als
Fachanwalt
für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne
mit Rat und Tat zur Seite. Wir betreuen in unserer
Kanzlei seit vielen Jahren mehrere hundert
Abmahnfälle pro Jahr.
Weiterführende
Informationen zum Thema:
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