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 Rechtsgebiete

Urheberrecht 

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Das Urheberrecht gewinnt auch im vermeintlich "gesetzesfreien" Internet immer mehr an Bedeutung. Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 ff UrhG). Insbesondere durch die kostenfreien Musiktauschbörsen, Software-Raubkopien, Codes zum Entsperren von kostenpflichtigen Softwareprogrammen, Kartenleser und Programme zum Umgehen kostenpflichtiger Fernsehsendungen wurde in der letzten Zeit immer wieder auf den Schutz von Urheberechten im Internet aufmerksam gemacht.

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Bei der Verwendung von fremden Materialien im Internet ist darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von fremden Werken auf der eigenen Homepage. Aber auch durch das Downloaden und Benutzen urheberrechtlich geschützter Programme, Musik, oder Bilder kann man sich strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Computerprogramme sind durch die §§ 69a ff. UrhG besonders erfasst.

Wesentliches Ziel des Urheberrechtes ist es, den Urheber am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen. Um nach deutschem Recht urheberrechtlichen Schutz zu erlangen bedarf es keiner besonderen Formalien. Dieser Schutz tritt vielmehr automatisch ein, wenn ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt.

Immer häufiger werden durch spezielle Softwareprogramme User von Tauschbörsen für den illegalen Upload von MP3s oder Filmen aller Art anwaltlich durch kostenpflichtige Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgemahnt. Hierbei werden oftmals Kosten für Rechtsverfolgung und Schadensersatzansprüchen von mehreren tausend Euro geltend gemacht. Eine Überprüfung der Abmahnung durch uns hat in den meisten Fällen auch bei berechtigten Abmahnung zu einer Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche geführt. Insgesamt ist jedoch anzumerken, dass Urhebrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt sind, immer häufiger kostpflichtig und auch mit Strafverfahren verfolgt wird und oftmals sehr teuer werden kann. Wir raten daher dringend davon ab, MP3s oder Filme unberechtigt aus dem Internet zu kopieren oder zu verbreiten und Fotos von fremden Webseiten oder Angeboten bei ebay ohne Einverständnis des Rechteinhabers auf eigenen Seiten oder Angeboten im Netz zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt!

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten ist es stets sinnvoll sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf IT-Recht spezialisiert - Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen Fachanwälte für IT-Recht in Deutschland. Wir vertreten in unserer Kanzlei mehrere hundert Fälle von Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen.