e-anwalt.de

Kanzlei für IT-Recht
    Home
    e-Mail
    Impressum
.

   Kanzleiprofil 

   Über Uns 

Rechtsgebiete 

Aktuelles 

Schlichtung 

Kontakt 


Impressum 

.
Anwaltskanzlei 
Baron v. Hohenhau 
Dachauplatz 8 
93047 Regensburg 
.
Tel: [0941] 567 12 005 
Fax: [0941] 567 12 008 
e-Mail: info@e-anwalt.de 

 .

 

 

 BaySchlG

Schlichtung 

.

Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Gütestelle zur Schlichtung nach dem Bayerischen Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (BaySchlG) zugelassen worden.

Seit dem 01.09.2000 müssen Sie in Bayern in bestimmten Fällen, bevor Sie eine Klage zum Amtsgericht erheben können, ein sog. Schlichtungsverfahren bei einer Gütestelle beantragen und durchführen.

Das Bay. Schlichtungsgesetz war ursprünglich bis zum 31.12.2005 befristet. Sie müssen also bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, deren Wert die Summe von 750,00 € nicht übersteigt, bei Klageerhebung ab 01.01.2006 nunmehr kein vorheriges Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle durchführen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Fällen des Art 1 Nr. 2 und 3 BaySchlG ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Ferner können Sie ein Antragsformular auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens herunterladen. Den Antrag schicken Sie uns dann bitte per Post in dreifacher Ausfertigung zu.

Bevor Sie den Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens stellen, sollten Sie unbedingt die Informationen zur Schlichtung lesen, um beurteilen zu können ob in Ihrem Fall überhaupt ein Schlichtungsverfahren erforderlich ist.

Bitte beachten Sie auch, dass ich als Gütestelle nur dann zuständig bin, wenn Ihr Gegner seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Bezirk des Amtsgerichts Regensburg hat und Sie innerhalb des Landgerichtsbezirks Regensburg wohnen, bzw. Ihren Geschäftssitz haben.