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 Rechtsgebiete

Markenrecht 

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Das Markenrecht spielt eine immer wichtigere Rolle im Bereich der neuen Medien. War es bis vor einigen Jahren noch möglich sich eine Domain zu sichern und diese gewinnbringend an den Markeninhaber zu verkaufen, so haben die Gerichte diesem sogenannten Domain-Grabbing durch entsprechende Urteile entgegengewirkt. Es ist heute ständige Rechtsprechung, dass eine Domain Namens- und Markenrecht verletzten kann. Rechte an derartige Domains werden daher in der Regel zuerst durch eine sog. Abmahnung geltend gemacht. Domain-Grabbing und die sich daran anschließende Verkaufsverhandlung kann u.U. auch den Straftatbestand der Erpressung erfüllen. 

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Durch das Markengesetz (MarkenG) werden Unternehmenskennzeichen als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Unternehmenskennzeichen sind nach § 5 Abs. 2 MarkenG Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Kennzeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens geschützt werden. Das Markenrecht ist jedoch nicht nur bei der Wahl einer Domain zu beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer Website sowie der Werbung kann eine markenrechtliche Verletzung gegeben sein.

Markenschutz erlangt man in der Regel durch die Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patentamt (DPMA). Dabei kann man zwischen Wort- und Bildmarken wählen. Erstere enthält den reinen Begriff ohne Formatierung, Farbgebung und Logo. Die Bildmarke dagegen kann eine Grafik/Logo ggf. in Verbindung mit einem Text sein. Es gibt 42 verschiedene Markenklassen, denen jeweils unterschiedliche Produkten und Dienstleistungen zugeordnet sind. Sinn dieser Einteilung ist es, den Schutzbereich einer Marke nur auf solche Bereiche zu begrenzen, in denen das Produkt auch tatsächlich eingesetzt wird oder werden soll. Eine Domain kann jedoch auch gegen eine eingetragene Marke verstoßen, auch wenn unter der Seite eine andere Dienstleistung, als die Klasse für welche die Marke eingetragen ist, angeboten wird.

Auch durch Verkehrsgeltung kann eine Marke einen Markenschutz erlangen. Dabei ist aber darauf abzustellen, ob es sich um eine mehr oder weniger unterscheidungskräftige Marke handelt. Der Umfang der Verkehrsgeltung ist oft nur mit hohem Aufwand nachzuweisen.

Unternehmenskennzeichen genießen auch im Internet den Schutz des Markenrechts, insbesondere, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Aber auch ohne Verwechslungsgefahr ist es einem Dritten untersagt, fremde Zeichen zu benutzen, sofern dadurch die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.

Auch Domänen, welche nur in einem Teil der Bezeichnung einen geschützten Markennamen verwenden, können u.U. gegen das Markenrecht Dritter verstoßen. (z.B. Markenname-123.de).

Ob eine Bezeichnung in das Markenregister eingetragen ist und ob Ihre Webseite eventuell gegen das Markenrecht verstößt können wir für Sie gerne überprüfen.