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Durch das
Markengesetz (MarkenG) werden
Unternehmenskennzeichen als geschäftliche
Bezeichnungen geschützt. Unternehmenskennzeichen
sind nach § 5 Abs. 2 MarkenG Zeichen, die im
geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder
als besondere Kennzeichnung eines
Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens
geschützt werden. Das Markenrecht ist jedoch
nicht nur bei der Wahl einer Domain zu beachten.
Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer
Website sowie der Werbung kann eine markenrechtliche Verletzung
gegeben sein.
Markenschutz
erlangt man in der Regel durch die Eintragung in
das Markenregister beim Deutschen Patentamt (DPMA).
Dabei kann man zwischen Wort- und Bildmarken
wählen. Erstere enthält den reinen Begriff ohne
Formatierung, Farbgebung und Logo. Die Bildmarke
dagegen kann eine Grafik/Logo ggf. in Verbindung
mit einem Text sein. Es gibt 42 verschiedene
Markenklassen, denen jeweils unterschiedliche
Produkten und Dienstleistungen zugeordnet sind.
Sinn dieser Einteilung ist es, den Schutzbereich
einer Marke nur auf solche Bereiche zu begrenzen,
in denen das Produkt auch tatsächlich eingesetzt
wird oder werden soll. Eine Domain kann jedoch
auch gegen eine eingetragene Marke verstoßen,
auch wenn unter der Seite eine andere
Dienstleistung, als die Klasse für welche die
Marke eingetragen ist, angeboten wird.
Auch
durch Verkehrsgeltung kann eine Marke einen Markenschutz erlangen. Dabei
ist aber darauf abzustellen, ob es sich um eine
mehr oder weniger unterscheidungskräftige Marke
handelt. Der Umfang der Verkehrsgeltung ist oft nur mit hohem Aufwand nachzuweisen.
Unternehmenskennzeichen
genießen auch im Internet den Schutz des
Markenrechts, insbesondere, wenn eine
Verwechslungsgefahr besteht. Aber auch ohne
Verwechslungsgefahr ist es einem Dritten
untersagt, fremde Zeichen zu benutzen, sofern
dadurch die Unterscheidungskraft oder
Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in
unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt
wird.
Auch
Domänen,
welche nur in einem Teil der Bezeichnung einen
geschützten Markennamen verwenden, können u.U. gegen
das Markenrecht Dritter verstoßen. (z.B.
Markenname-123.de).
Ob
eine Bezeichnung in das Markenregister eingetragen
ist und ob Ihre Webseite eventuell gegen das
Markenrecht verstößt können wir für Sie gerne
überprüfen. |