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Kanzlei für IT-Recht
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Anwaltskanzlei 
Baron v. Hohenhau 
Dachauplatz 8 
93047 Regensburg 
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Tel: [0941] 567 12 005 
Fax: [0941] 567 12 008 
e-Mail: info@e-anwalt.de 

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 Kanzleiprofil

Wir über uns 

IT-Recht - Strafrecht - Inkasso.

Die Anwaltskanzlei  v. Hohenhau betreut vornehmlich Mandate im Bereich des IT-Recht. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Eine richtige Vertragsgestaltung kann viele Probleme lösen, und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Unsere Aufgabe ist es, für Sie, auf diesem sehr speziellen Rechtsgebiet, Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst im Bereich des IT-Vertragsrechts sowohl die Erstellung, als auch die Überprüfung von Verträgen in den verschiedenen Rechtsgebieten.

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Hierbei ist es wichtig, bestehenden und neue Vertragswerke auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und Haftungsrisiken im gesetzlichen Rahmen zu minimieren.

Immer mehr User von Tauschbörsen werden beim illegalen Down/Upload von MP3s oder Filmen ertappt und mit kostenpflichtigen Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Strafverfahren überzogen. Oftmals werden für diese Urheberrechtsverletzungen einige tausend Euro als Schadensersatz geltend gemacht. Rasches Handeln ist hier gefragt, um nicht teure einstweilige Verfügungen zu riskieren. Eine Überprüfung der Abmahnung durch uns hat in nahezu allen Fällen, auch bei berechtigten Ansprüchen, zu einer Reduzierung der Schadensersatzansprüche geführt.

Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts haben in letzten Jahren stark zugenommen. In dieser sehr speziellen Materie des Strafrechts kommt es nicht nur auf fundierte strafrechtliche Kenntnisse an, sondern auch auf technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Selbstverständlich ist es gerade im Bereich Strafrecht von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger hat. Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Bereichen des IT-Strafrechts in ganz Deutschland.

Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum IT- und Onlinerecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Rechtsanwalt v. Hohenhau ist seit 2007  Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er seit Jahren als Lehrbeauftragter für Internetrecht beim Berufsförderungswerk der Dr. Robert Eckert Schulen sowie als Dozent der IHK Akademie Ostbayern tätig.

Im Bereich Forderungsmanagement führen wir seit Jahren für einige der größten Internetprovider in Deutschland, sowie für Freiberufler und Ärzte das Inkasso durch. Das Forderungsmanagement durch unsere Kanzlei wird dabei individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens angepasst. Selbstverständlich berücksichtigen wir beim Umgang mit den Schuldnern auch das Interesse am Fortbestand guter Kundenbeziehungen.

Unsere langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich sowie die organisatorische und technische Kapazität unserer Kanzlei ermöglicht es, auch eine große Zahl von Fällen zu übernehmen. Wir sind Vertragspartner bei den größten Schuldnerauskunfteien und haben online direkten Zugang zu allen notwendigen Schuldnerinformationen und Bonitätsauskünften.

Als Kanzlei steht für uns die umfassende und zielgerichtete Beratung und Vertretung sowie ein offener und ehrlicher Umgang mit unseren Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch, dass Sie über die möglichen finanziellen Risiken eines Rechtsstreits aufgeklärt werden und vorab genau wissen, was Ihnen die Dienstleistung kosten wird. Für den außergerichtlichen Bereich (Beratung, Gutachten, Verträge usw.) können Sie mit uns auch eine Honorarvereinbarung treffen.

Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen.