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 Rechtsgebiete

IT-Recht 

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Das Internet-Recht wird mit unterschiedlichen Begriffen bezeichnet: so finden sich u.a. die Bezeichnungen Online-Recht, Recht der neuen Medien, IT-Recht, Multimediarecht, Computerrecht, Telekommunikationsrecht, Cyberlaw oder netlaw.

Die Begriffe lassen zwar erahnen, welche wirtschaftlichen Bereiche betroffen sind, jedoch wird vielfach nicht deutlich, welche konkreten Rechtsprobleme behandelt werden.

Das Internet-Recht ist eines der jüngsten und dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt für Informationstechnologierecht geschaffen. Den stürmischen Veränderungen der gesamten IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Festzustellen ist, dass die Gesetzgebung auf die Herausforderungen der neuen Technik - und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam reagiert und viele Internetnutzer weder ihre Rechte noch Pflichten kennen. 

Ein wesentlicher Teil des Internet-Rechts ist das Domainrecht. Dieses stützt sich auf das allgemeine Namensrecht des BGB umfasst aber auch Aspekte des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts.

Das Markenrecht ist jedoch nicht nur bei der Wahl einer Domain zu beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten einer Website, sowie bei Werbung können markenrechtliche Probleme auftauchen.

Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-commerce bezeichnet, sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Regelungen, wie z.B. zu Fernabsatzverträgen ergangen. Eine Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Die Nichtkenntnis der rechtlichen Fortentwicklung führt verstärkt zu teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen, die bei richtiger Beratung bereits im Vorfeld vermieden werden könnten.

Das Vertragsrecht bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für den Netzbenutzer. Insbesondere im Internetbereich ergeben sich unterschiedlichste und völlig neue Vertragskonstruktionen. Aufgabe des beratenden und spezialisierten Internet-Anwalts ist deshalb die Erstellung und Überprüfung von Verträgen im IT-Bereich wie z.B. Lizenzverträge, Webhosting-Verträge, Server-Housing Verträge, Softwareerstellungs- und Wartungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Weitere wichtige Beratungsfelder stellen das Urheberrecht sowie das Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dar. Derzeit werden immer mehr Urheberrechtsverletzungen mit teilweise sehr hohen Schadensersatzforderungen kostenpflichtig abgemahnt und auch strafrechtlich verfolgt. 

In den Bereich des IT-Strafrechts fällt auch die Computerkriminalität durch Viren, Trojaner oder Würmer, gezielte Angriff auf Firmennetze z.B. durch das Hacken von Systemen und Besitz oder Verbreitung illegaler Inhalte.

Rechtsanwälte, die sich mit dem Internet-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können.

Unsere Kanzlei befasst sich vor allem mit dem Gebiet des IT-Rechts sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen Fachanwälte für Informationstechnologierecht (kurz gesagt: Fachanwalt IT-Recht). 

Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.