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Das
Internet-Recht ist eines der jüngsten und
dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
geschaffen. Den stürmischen
Veränderungen der gesamten IT-Branche folgt die
Rechtssprechung - leider oftmals mit sehr
unterschiedlichen Urteilen. Festzustellen ist, dass
die Gesetzgebung auf die Herausforderungen der
neuen Technik - und die sich daraus ergebenden
Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam reagiert und
viele Internetnutzer weder ihre Rechte noch
Pflichten kennen.
Ein wesentlicher
Teil des Internet-Rechts ist das Domainrecht.
Dieses stützt sich auf das allgemeine Namensrecht
des BGB umfasst aber auch Aspekte des Markenrechts
und des Wettbewerbsrechts.
Das
Markenrecht
ist jedoch nicht nur bei der Wahl einer Domain zu
beachten. Auch bei der Gestaltung und den Inhalten
einer Website, sowie bei Werbung können markenrechtliche
Probleme auftauchen.
Gerade
im Bereich des Kaufrechts,
im Internet als e-commerce bezeichnet, sind
in den letzten Jahren eine Vielzahl von Regelungen, wie
z.B. zu Fernabsatzverträgen ergangen. Eine Fülle
von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen
erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Die
Nichtkenntnis der rechtlichen Fortentwicklung führt
verstärkt zu teuren gerichtlichen
Auseinandersetzungen, die bei richtiger Beratung
bereits im Vorfeld vermieden werden könnten.
Das
Vertragsrecht
bietet vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
für den Netzbenutzer. Insbesondere im
Internetbereich ergeben sich unterschiedlichste
und völlig neue Vertragskonstruktionen. Aufgabe
des beratenden und spezialisierten
Internet-Anwalts ist deshalb die Erstellung und
Überprüfung von Verträgen im IT-Bereich wie z.B.
Lizenzverträge, Webhosting-Verträge,
Server-Housing Verträge, Softwareerstellungs- und
Wartungsverträge, Verträge über Werbung und Sponsoring sowie
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Weitere
wichtige Beratungsfelder stellen das Urheberrecht
sowie das Gesetzes
gegen unlauteren Wettbewerb dar.
Derzeit werden immer mehr
Urheberrechtsverletzungen mit teilweise sehr hohen
Schadensersatzforderungen kostenpflichtig
abgemahnt und auch strafrechtlich
verfolgt.
In
den Bereich des IT-Strafrechts fällt
auch die Computerkriminalität durch
Viren, Trojaner oder Würmer, gezielte Angriff
auf Firmennetze z.B. durch das Hacken von Systemen
und Besitz oder Verbreitung illegaler Inhalte.
Rechtsanwälte, die
sich mit dem Internet-Recht befassen, müssen
daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand
der Technik vertraut sein, sondern auch stets die
aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und
sicher anwenden können.
Unsere Kanzlei
befasst sich vor allem mit dem Gebiet des
IT-Rechts sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt
Markus v. Hohenhau ist einer der noch sehr wenigen
Fachanwälte für Informationstechnologierecht
(kurz gesagt: Fachanwalt
IT-Recht).
Wir betrachten uns als
Dienstleister,
deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr
speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und
diese gegebenenfalls auch durchzusetzen. |