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Anwaltskanzlei 
Baron von Hohenhau 
Fachanwalt für IT-Recht 
Dachauplatz 8 
93047 Regensburg 

Tel: [0941] 567 12 005 
Fax: [0941] 567 12 008 
e-Mail: info@e-anwalt.de 

 

 

  Infos zum Thema Filesharing/Tauschbörsen
                                                                                                                   Urheberrecht 

 
Was ist das Urheberrecht 
Das Urheberrecht gewinnt auch im ehemals "gesetzesfreien" Internet immer mehr an Bedeutung - Geltung hatte es auch hier schon immer, jedoch werden erst seit kurzem verstärkt Rechtsverstöße sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich nachverfolgt. Die Schadensersatzkosten für Urheberrechtsverletzungen gehen oftmals in die Tausende.

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 ff UrhG). Insbesondere durch  Musiktauschbörsen, Software-Raubkopien, Codes zum Entsperren von kostenpflichtiger Software, u.s.w. kann das Urheberrecht verletzt werden.

Zu den geschützten Werken nach UrhG zählen z.B. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, .Lichtbildwerke, Filmwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. (§ 2 UrhG)

Wesentliches Ziel des Urheberrechtes ist es, den Urheber am wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen. Um nach deutschem Recht urheberrechtlichen Schutz zu erlangen bedarf es keiner besonderen Formalien. Dieser Schutz tritt vielmehr automatisch ein, wenn ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorliegt. Man kann generell sagen, dass jedes Musikwerk und jedes Foto bzw. Film urheberechtlichen Schutz genießt.

Urheber ist der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG). Bei mehreren Urhebern entsteht ein sog. Miturheberrecht (§ 8 UrhG)

Bei der Verwendung von fremden Materialien ist somit darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter nach dem Urhebergesetz verletzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung auf einer eigenen Homepage oder z.B. bei ebay (z.B. Kopie eines Stadtplans, Verwendung fremder Bilder). Durch das Downloaden und Benutzen urheberrechtlich geschützter Programme, Musik, oder Bilder kann man sich strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Computerprogramme sind durch die §§ 69a ff. UrhG besonders erfasst.