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Kanzlei für IT-Recht
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Anwaltskanzlei 
Baron v. Hohenhau 
Dachauplatz 8 
93047 Regensburg 
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Tel: [0941] 567 12 005 
Fax: [0941] 567 12 008 
e-Mail: info@e-anwalt.de 

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 Kanzleiprofil

Fachanwalt IT-Recht 

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Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau die Führung der Bezeichnungen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet.

Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien 

  • Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von Providerverträgen

  • Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht 

  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste 

  • Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E-Government

  • spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien

Auch wenn es diese Fachanwaltschaften offiziell nicht gibt, kann man einen Fachanwalt IT-Recht auch als Fachanwalt für Internetrecht, Fachanwalt für Onlinerecht,  Fachanwalt für Computerrecht, Fachanwalt für Datenschutzrecht, Fachanwalt für e-Commerce-Recht, etc. bezeichnen.