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Auch
wenn es diese Fachanwaltschaften offiziell nicht
gibt, kann man einen Fachanwalt IT-Recht auch als
Fachanwalt für Internetrecht, Fachanwalt für
Onlinerecht, Fachanwalt für Computerrecht,
Fachanwalt für Datenschutzrecht, Fachanwalt für
e-Commerce-Recht, etc. bezeichnen.
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