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Rechtliche
Probleme können sich vor allem daraus ergeben, das der von Ihnen
angemeldete Name gegen das Namens- Kennzeichnungs- oder Markenrecht
Dritter verstößt. Unter Umständen kann die Domain auch gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere zu beachtenden Regeln
verstoßen.
Handelt es sich bei dem Inhaber der
Domain um eine Privatperson oder eine im hoheitlichen Bereich handelnde
juristische Person, so sind die §§ 14 und 15 MarkenG sowie § 1 UWG in
der Regel nicht anwendbar. Aber auch eine Privatperson kann durch ihr
Handeln im Internet unter Umständen geschäftsmäßig auftreten.
(Bannerwerbung, Verkauf einer Domain)
Das allgemeine Namensrecht ergibt sich
aus § 12 BGB. Dieser schützt Namen natürlicher Personen sowie Berufs-
und Künstlernamen, als auch Namen juristischer Personen (insbesondere
Firmennamen).
Um namensrechtliche Verletzungen zu
vermeiden, sollte bei der Wahl der Domain folgendes beachtet werden:
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keine Namen von Unternehmen
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keine Namen von Prominenten oder
Künstlernamen
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keine Städtenamen oder Gemeinden
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keine Bezeichnungen von staatl.
Einrichtungen
Die Gerichte haben sich inzwischen
oftmals damit beschäftigen müssen, wem die besseren Rechte an Domains
zukommt. In den meisten Fällen kann ein
sachkundiger Anwalt deshalb seinen Mandanten Auskunft erteilen, ob sich
der Streit um die Domain lohnt, da er aufgrund der bereit ergangenen
Urteile abschätzen kann, wie ein Rechtsstreit ausgehen kann. Er weiß,
wie KK-Anträge oder Dispute-Anträge zu stellen sind, und welche
Unterlagen benötigt werden. |