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Kinderporno:
Operation "Himmel" - Riesenskandal oder
Totalflop ?
Die
Bewertungen über die "Operation Himmel", eine
bundesweite Ermittlung gegen mutmaßliche Nutzer von
Kinderpornografie auf einem deutschen Server, gehen
deutlich auseinander. Bereits letztes Jahr wurden mehrere
hundert Fälle eingestellt. Die Operation
"Himmel" habe einen "irren
Verwaltungsaufwand für fast gar nichts produziert",
kritisierte ein Strafermittler aus Westfalen im Spiegel.
Auch Ermittler in anderen Bundesländern beklagen zu viele
schwache Fälle.
Die
von unserer Kanzlei vertretenen Fälle wurde
zwischenzeitlich alle eingestellt. Dennoch bleibt bei den
Betroffenen der Hausdurchsuchung der Makel, etwas mit
diesem Thema zu tun gehabt zu haben.
Die
"Operation Himmel" läuft schon seit vielen
Monaten. Bei den Seiten handelte es sich nicht um ein
Portal oder einen geschlossenen FTP-Server sondern um eine
Webseite mit teilweise kinderpornografischen Aufnahmen,
das per Link im Umfeld eindeutiger, aber noch legaler
Porno-Angebote (teilweise durch Popups) aufgerufen wurde.
Auf der Seite sind neben nicht zwingend verbotener "Posing"-Aufnahmen
auch einige kinderpornografischer Bilder angezeigt worden.
Posing-Bilder, also Nacktaufnahmen von Kindern, gelten
nach einer Leitsatzentscheidung des BGHs (Az. 4 StR
570/05) idR nicht als Kinderpornografie.
Wie
viele der insgesamt über 500 verschiedenen Bilder, die
die Grundlage der Ermittlungen bildeten, tatsächlich
strafrechtlich relevant sind, darüber gehen die Meinungen
der Ermittler auseinander. Einige Ermittler sprechen von
nur sechs oder sieben relevanten Bildern.
Die
Vermischung mit nicht strafbarem Bildmaterial erklärt
auch die große Zahl der Verfahren. Die Ermittler hatten
zwei Domains im Visier. Über die eine griffen während
eines Monats über 300.000 Besucher zu, während für die
andere in zwei Tagen 92.000 Nutzer aus über 150 Ländern
protokolliert sind. Aus diesen Zugriffen resultieren rund
12.000 Verfahren. Zum Vergleich: Bei der internationalen
Fahndung mit dem Codenamen "Mikado", bei der 22
Millionen Kreditkartenrechnungen auf Zahlungen für eine
Kinderporno-Site überprüft wurden, wurden 322 Verdächtige
in Deutschland ermittelt.
Viele
der im Rahmen von "Himmel" verdächtigten 12.000
Surfer blieben offenbar nur kurz – teilweise wenige
Sekunden – auf der Seite, was auch auf einen zufälligen
Seitenaufruf, z.B. auch über ein Popup spricht.
Für
einige Staatsanwälte ist das Betrachten von
Posing-Bildern und sei es auch nur wenige Sekunden
offenbar schon ein ausreichender Grund, weiter zu
ermitteln.
Das
wirft die Frage auf, ob gewisse Präferenzen für abstoßende,
aber nicht strafbare Inhalte und ein nur sehr kurzer
Aufruf der Seiten einen ausreichenden Grund für eine für
den Steuerzahler teure Ermittlung und Hausdurchsuchung
liefern, wenn sich im Nachhinein bei den allermeisten Fällen
keine Strafbarkeit ergibt und die Verfahren einzustellen
sind. Eine große Anzahl von Verdächtigen, welche u.U.
nur durch einen Aufruf eines Popup Fensters zufällig und
ohne Wissen und Wollen auf diese Seiten gestoßen sind
wurden mit einer Hausdurchsuchung und einem
Ermittlungsverfahren überzogen und mussten sich
ungerechtfertigt den Vorwurfs des Besitzes von
kinderpornografischem Material stellen. Der Makel bleibt
bei Familienmitgliedern, Freunden und Arbeitskollegen und
allen, welche von der Hausdurchsuchung erfahren haben.
siehe
auch heise
Newsticker
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