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Netzsperrung - keine Argumente für Internetsperren wegen Kinderpornographie:

Auch wir unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung in ihrem Bestreben, den Missbrauch von Kindern ein Ende zu bereiten, jedoch sind wir, wie auch viele andere Bürger der Meinung, dass dies nicht der einzige Grund für die angekündigten Sperrungen ist. Die geplanten Sperrungen sind für die angepeilten Bestrebungen kostspielig und vollkommen wirkungslos.

Aus unseren Erfahrungen mit Strafverfahren in diesem Bereich können wir sagen, dass die Personen bei denen kinderpornographisches Material gefunden wurde, dieses ausnahmslos kostenfrei aus dem Internet oder Tauschbörsen bezogen haben. In keinem einzigen Fall wurde für die Bilder Geld bezahlt. Auch aus unserer Sicht wird daher sehr stark bezweifelt, dass es einen entsprechenden Markt im Internet gibt. Die meisten der von uns vertretenen Beschuldigten kannten sich zudem technisch gut aus, so dass es diese Personen auch keinerlei Schwierigkeiten bereitet hätte, die sog. "Sperren" zu umgehen.

Jedoch hat sich mit entsprechenden Maßnahmen in anderen Ländern bereits gezeigt, dass eben nicht nur kinderpornographische Seiten (welche darüber hinaus oftmals auch nur für wenige Stunden auf gekaperten Servern erscheinen) sondern auch vollkommen harmlose Seiten gesperrt worden sind (so z.B. Wikipedia - mit dem Plattencover der Band "Scorpions" - Virgin Killer). Einer Zensur des Internets, und damit einer weitern Beschränkung von Freiheitsrechten ist mit en geplanten Maßnahmen Tür und Tor geöffnet. 

Die entsprechenden Gelder wären sinnvoller angelegt, wenn mehr Stellen z.B. beim BKA oder LKA zur Verfolgung und Aufklärung von Internetstraftaten geschaffen würden.

siehe hierzu auch den sehr gut recherchierten Artikel: "Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere" - über heise.de

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Kinderporno: Operation "Himmel" - Riesenskandal oder Totalflop ?

Die Bewertungen über die "Operation Himmel", eine bundesweite Ermittlung gegen mutmaßliche Nutzer von Kinderpornografie auf einem deutschen Server, gehen deutlich auseinander. Bereits letztes Jahr wurden mehrere hundert Fälle eingestellt. Die Operation "Himmel" habe einen "irren Verwaltungsaufwand für fast gar nichts produziert", kritisierte ein Strafermittler aus Westfalen im Spiegel. Auch Ermittler in anderen Bundesländern beklagen zu viele schwache Fälle. 

Die von unserer Kanzlei vertretenen Fälle wurde zwischenzeitlich alle eingestellt. Dennoch bleibt bei den Betroffenen der Hausdurchsuchung der Makel, etwas mit diesem Thema zu tun gehabt zu haben.

Die "Operation Himmel" läuft schon seit vielen Monaten. Bei den Seiten handelte es sich nicht um ein Portal oder einen geschlossenen FTP-Server sondern um eine Webseite mit teilweise kinderpornografischen Aufnahmen, das per Link im Umfeld eindeutiger, aber noch legaler Porno-Angebote (teilweise durch Popups) aufgerufen wurde. Auf der Seite sind neben nicht zwingend verbotener "Posing"-Aufnahmen auch einige kinderpornografischer Bilder angezeigt worden. Posing-Bilder, also Nacktaufnahmen von Kindern, gelten nach einer Leitsatzentscheidung des BGHs (Az. 4 StR 570/05) idR nicht als Kinderpornografie.

Wie viele der insgesamt über 500 verschiedenen Bilder, die die Grundlage der Ermittlungen bildeten, tatsächlich strafrechtlich relevant sind, darüber gehen die Meinungen der Ermittler auseinander. Einige Ermittler sprechen von nur sechs oder sieben relevanten Bildern.

Die Vermischung mit nicht strafbarem Bildmaterial erklärt auch die große Zahl der Verfahren. Die Ermittler hatten zwei Domains im Visier. Über die eine griffen während eines Monats über 300.000 Besucher zu, während für die andere in zwei Tagen 92.000 Nutzer aus über 150 Ländern protokolliert sind. Aus diesen Zugriffen resultieren rund 12.000 Verfahren. Zum Vergleich: Bei der internationalen Fahndung mit dem Codenamen "Mikado", bei der 22 Millionen Kreditkartenrechnungen auf Zahlungen für eine Kinderporno-Site überprüft wurden, wurden 322 Verdächtige in Deutschland ermittelt.

Viele der im Rahmen von "Himmel" verdächtigten 12.000 Surfer blieben offenbar nur kurz – teilweise wenige Sekunden – auf der Seite, was auch auf einen zufälligen Seitenaufruf, z.B. auch über ein Popup spricht.

Für einige Staatsanwälte ist das Betrachten von Posing-Bildern und sei es auch nur wenige Sekunden offenbar schon ein ausreichender Grund, weiter zu ermitteln.

Das wirft die Frage auf, ob gewisse Präferenzen für abstoßende, aber nicht strafbare Inhalte und ein nur sehr kurzer Aufruf der Seiten einen ausreichenden Grund für eine für den Steuerzahler teure Ermittlung und Hausdurchsuchung liefern, wenn sich im Nachhinein bei den allermeisten Fällen keine Strafbarkeit ergibt und die Verfahren einzustellen sind. Eine große Anzahl von Verdächtigen, welche u.U. nur durch einen Aufruf eines Popup Fensters zufällig und ohne Wissen und Wollen auf diese Seiten gestoßen sind wurden mit einer Hausdurchsuchung und einem Ermittlungsverfahren überzogen und mussten sich ungerechtfertigt den Vorwurfs des Besitzes von kinderpornografischem Material stellen. Der Makel bleibt bei Familienmitgliedern, Freunden und Arbeitskollegen und allen, welche von der Hausdurchsuchung erfahren haben. 

siehe auch heise Newsticker

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